u33

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Harris
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Abend ;-)
Ich hab eben noch mal die ToS durchgelesen, eigentlich greift bei diesem Profilbild auch §7 Absatz 3:
die Verbreitung, Förderung, Verharmlosung oder Billigung von Verbrechen oder rassistischem, gewaltverherrlichenden oder hetzerischem Gedankengut, insbesondere die Nutzung von allgemein bekannten und verbotenen Symbolen, Sprüchen und Grußformeln.

MfG Harris
"Gesundheit? Was nützt einem Gesundheit, wenn man sonst ein Idiot ist?" - Theodor W. Adorno
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Edgar
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Das müssen wir halt nachweisen, aber zu diesem Profilbild haben wir keine Informationen :) Das kann ja sonst was sein.
Harris
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Guten Abend,

sonstwas ist das sicher nicht, da sowohl das Vereinslogo (https://de.wikipedia.org/wiki/Spartak_Moskau) im Hintergrund zu sehen ist, als auch mit der Aufschrift der Bezug auf die Hooligantruppe "The Union" gegeben ist.

Anbei also auch noch mal das Profilbild als Screenshot mit besser erkennbarem Profilbild:
u33.jpg
Beste Grüße
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Edgar
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Ich sehe zwischen den beiden Profilbildern keinen Zusammenhang.
Harris
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Welches andere Profilbild?

Der Zusammenhang zwischen dem sanktionierten Spray und dem Profilbild besteht für mich nur dahingehend, dass nationalistische Gruppierungen in Russland durchaus auch Gulags fordern für politische Gegner. (Deshalb nährt es ja nur meinen Verdacht, ist ja deswegen kein Beweis.)

Aber mir ging es ja um das Profilbild als solches, das meines Erachtens einen Verstoß gegen §7 Absatz 3 darstellt. Explizit die Verbreitung gewaltverherrlichenden und rassistischen Gedankenguts ("The Union" hat sich da eindeutig positioniert) und damit die einhergehende Billigung von Verbrechen aus rassistischen Motiven.

Vielleicht sprechen wir ja jetzt eine Sprache ;-)
Beste Grüße
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Edgar
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Das meine ich hier. Inwieweit steht dieses Spraytag mit dem von Dir in Verbindung?
de_dust0009.jpg
Harris
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Lieber Elo,

wir reden hier vom gleichen Benutzerkonto?! U33??? Oder nicht? Deswegen hab ich das hier im Thread ergänzt.

Wie gesagt, ich sprach nur davon, dass mein Verdacht bzgl des Spraylogos vom Profilbild genährt wird, siehe letzte Nachricht.
Das Profilbild von U33 ist aber durchaus auch abseits des - mittlerweile ja nicht mehr genutzten - Spraylogos zu betrachten und da greift dann wieder meine Begründung zu §7 Absatz 3.
"Gesundheit? Was nützt einem Gesundheit, wenn man sonst ein Idiot ist?" - Theodor W. Adorno
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Edgar
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Ich kenne das Profilbild von diesem Benutzerkonto nicht, es wäre auch nicht als Beweis verwertbar, weil der Beweis nicht auf unseren Servern gewonnen wurde.

Was § 7 anbelangt: Das Logo (THE UNION) im Profilbild, das Du genutzt hast, ist nicht bekannt. Man findet selbst in einer Google-Suche nach "The Union Hooligans" kein Logo dazu. Auch so finde ich auf Anhieb keinen Artikel, der belegen würde, dass "The Union" eine menschenfeindliche Gruppierung ist oder überhaupt existiert. Wir können nur Einschreiten, wenn wir konkrete Anhaltspunkte haben und die haben wir hier nicht.
Harris
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https://www.rferl.org/a/russia-soccer-n ... 74360.html

http://forum.ultras-tifo.net/friendship ... s6528.html

https://www.youtube.com/watch?v=Sa-mNItrOxI

https://de.sputniknews.com/sport/201606 ... gan-clubs/

https://www.fr.de/politik/toeten-toeten-11678258.html

Das ist, was ich so auf Anhieb dazu finde bei google. "The Union" ist die größte Vereinigung von Hooligans beim FC Spartak Moskau. (Das besagte Gruppierung eindeutig diese ist, ist locker am Vereinssymbol von FC Spartak Moskau im Hintergrund zu erkennen).
Der Artikel der Frankfurter Rundschau geht noch einmal auf die in der Vergangenheit stattgefundenen Übergriffe gegen Migrantisch-Aussehende und Migranten ein.

Also, um noch mal auf meine Ausgangsfrage und deinen Einwand, lieber Elo, miteinzugehen: Kann ich als normaler Spieler über einen Befehl mir das Steamprofil direkt auf dem Server anzeigen lassen?
"Gesundheit? Was nützt einem Gesundheit, wenn man sonst ein Idiot ist?" - Theodor W. Adorno
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Das können nur Admins mit dem @profile-Befehl :gnarf:
Harris
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Da immer noch eine tatsächliche Reaktion ausbleibt:
Darf ich also mitterweile davon ausgehen, dass alles so bleiben wird und gewaltverherrlichende, rassistische Gruppierungen Werbung für sich machen dürfen auf euren Servern? Gleichwohl die Verbindung zwischen dem Profilbild und besagter Gruppierung eindeutig gegeben ist (siehe Linksammlung)? Und es laut euren(!) ToS zu §7 keine Ermessensentscheidung gibt?
Oder findet sich bei dem Premiumspieler (der allein wegen der Verbreitung verbotener Symbole dauerhaft gebannt hätte werden müssen - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht / Aufhebung unmöglich / Vergleichsfälle usw.) jetzt noch eine andere Begründung, warum er weiterspielen darf?
Ich kann mir meine Arbeit und Erklärungen natürlich auch sparen, wenn das eh im Sand verläuft und ich nur Teilantworten bekomme.
Also besprecht das bitte noch einmal,
MfG Harris
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1)

Eine Ermessensentscheidung zu § 7 ist nach § 3 ToS nicht vorgesehen. Dem Spieler konnten weder Inhalte, die gegen deutsches Recht, noch gegen hiesiges Recht verstoßen, nachgewiesen werden, sodass von unserer Seite kein Einschreiten erforderlich ist.

2)
|TTD| SirA.T.Harris wrote: Wed 13. Mar 2019, 17:50 [...] wenn das eh im Sand verläuft und ich nur Teilantworten bekomme.
Dein Anliegen habe ich bereits beantwortet:
Edgar wrote: Thu 7. Mar 2019, 15:00 [...]
Was § 7 anbelangt: Das Logo (THE UNION) im Profilbild, das Du genutzt hast, ist nicht bekannt. Man findet selbst in einer Google-Suche nach "The Union Hooligans" kein Logo dazu. Auch so finde ich auf Anhieb keinen Artikel, der belegen würde, dass "The Union" eine menschenfeindliche Gruppierung ist oder überhaupt existiert. Wir können nur Einschreiten, wenn wir konkrete Anhaltspunkte haben und die haben wir hier nicht.
Du hast auch nichts weiter vorgetragen, was substantiiert darlegen würde, der Spieler hätte ein allgemein bekanntes oder strafrechtlich verbotenes Kennzeichen benutzt:
»
§ 7 Abs. 3
Als besonders schwerwiegender Verstoß gilt
[..] die Verbreitung, Förderung, Verharmlosung oder Billigung von Verbrechen oder rassistischem, gewaltverherrlichenden oder hetzerischem Gedankengut, insbesondere die Nutzung von allgemein bekannten und verbotenen Symbolen, Sprüchen und Grußformeln.
#Leitsatz

Der § 7 Abs. 3 ToS ist danach auszulegen, dass es sich um ein allgemein bekanntes oder strafrechtlich verbotenes Kennzeichen handeln muss, das in der Öffentlichkeit alleine oder überwiegend alleine mit der Verbreitung von verbotenem (§ 7 Abs. 3 ToS) Gedankengut konnotiert ist. Dies gilt auch, wenn es sich um ein vermeintlich geheimes oder um ein abgeändertes Kennzeichen (z. B. hinreichend unterscheidbare Geheimcodes) handelt, wenn der Ursprung klar ist oder wenn dem verständigen Adressaten (nicht dem Täter, sondern demjenigen, der das Kennzeichen sieht) bekannt sein muss, worum es sich handelt. Danach fallen weitgehend unbekannte Kennzeichen nicht schon deshalb unter § 7 Abs. 3 ToS, weil sie mit dem verbotenen Gedankengut in Verbindung zu bringen sind, sondern sie müssen hinreichend bekannt sein, um eine tatsächliche Verbreitung des Gedankenguts zu ermöglichen.

Unter Strafe gestellt ist in erster Linie die tatsächliche Verbreitung von verbotenem Gedankengut. Bei hinreichend bekannten Kennzeichen kann die Verbreitung allein dadurch erfolgen, dass dem verständigen Betrachter klar ist, worauf der Träger des Kennzeichens hinaus möchte. Bei diesen bekannten Symbolen wird jedoch bereits die Nutzung bestraft, unabhängig davon, ob später tatsächlich eine Verbreitung stattfindet. Das Nutzen derartiger Kennzeichen auf einem leeren Server ist daher auch dann strafbar, wenn eine Verbreitung belegbar nie stattfand. Die Norm verhält sich also ähnlich zu den § 86, 86a StGB wie ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Wird ein unbekanntes Kennzeichen genutzt, dessen Aussage nur durch separate Nachforschungen herauszufinden ist, findet weder eine Verbreitung von verbotenem Gedankengut statt, noch ist die Nutzung vom Wortlaut des § 7 Abs. 3 ToS erfasst.

Letztlich ist auch nicht nachgewiesen, dass diese Hooligan-Gruppierung alleine existiert, um ein rassistisches Weltbild zu vertreten.
|TTD| SirA.T.Harris wrote: Wed 13. Mar 2019, 17:50 [...] rassistische Gruppierungen Werbung für sich machen dürfen auf euren Servern?
Es ist nicht nachgewiesen, dass der Spieler Teil dieser Gruppierung ist.

3)

Wenn Du davon ausgehst, dass jede Meldung eines Spielers stets alternativlos zu einem Ausschluss führen muss, dann hast Du nicht verstanden, wie ein Rechtssystem funktioniert und worauf es basiert.

Mit seinem Status als Premiumspieler hat das nichts zu tun, denn wie Du selbst wissen müsstest, definieren die ToS hierfür keine Ausnahme. Der Spruch 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht' ist hier ebenso verfehlt, weil es darum überhaupt nicht geht.
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