u33

Hier kannst Du Dich wegen Fehlverhaltens anderer Spielern beschweren.

Here you can complain about misbehavior of other players.
Harris
Auf Cheaterjagd
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Da immer noch eine tatsächliche Reaktion ausbleibt:
Darf ich also mitterweile davon ausgehen, dass alles so bleiben wird und gewaltverherrlichende, rassistische Gruppierungen Werbung für sich machen dürfen auf euren Servern? Gleichwohl die Verbindung zwischen dem Profilbild und besagter Gruppierung eindeutig gegeben ist (siehe Linksammlung)? Und es laut euren(!) ToS zu §7 keine Ermessensentscheidung gibt?
Oder findet sich bei dem Premiumspieler (der allein wegen der Verbreitung verbotener Symbole dauerhaft gebannt hätte werden müssen - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht / Aufhebung unmöglich / Vergleichsfälle usw.) jetzt noch eine andere Begründung, warum er weiterspielen darf?
Ich kann mir meine Arbeit und Erklärungen natürlich auch sparen, wenn das eh im Sand verläuft und ich nur Teilantworten bekomme.
Also besprecht das bitte noch einmal,
MfG Harris
"Gesundheit? Was nützt einem Gesundheit, wenn man sonst ein Idiot ist?" - Theodor W. Adorno
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Edgar
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1)

Eine Ermessensentscheidung zu § 7 ist nach § 3 ToS nicht vorgesehen. Dem Spieler konnten weder Inhalte, die gegen deutsches Recht, noch gegen hiesiges Recht verstoßen, nachgewiesen werden, sodass von unserer Seite kein Einschreiten erforderlich ist.

2)
|TTD| SirA.T.Harris wrote: Wed 13. Mar 2019, 17:50 [...] wenn das eh im Sand verläuft und ich nur Teilantworten bekomme.
Dein Anliegen habe ich bereits beantwortet:
Edgar wrote: Thu 7. Mar 2019, 15:00 [...]
Was § 7 anbelangt: Das Logo (THE UNION) im Profilbild, das Du genutzt hast, ist nicht bekannt. Man findet selbst in einer Google-Suche nach "The Union Hooligans" kein Logo dazu. Auch so finde ich auf Anhieb keinen Artikel, der belegen würde, dass "The Union" eine menschenfeindliche Gruppierung ist oder überhaupt existiert. Wir können nur Einschreiten, wenn wir konkrete Anhaltspunkte haben und die haben wir hier nicht.
Du hast auch nichts weiter vorgetragen, was substantiiert darlegen würde, der Spieler hätte ein allgemein bekanntes oder strafrechtlich verbotenes Kennzeichen benutzt:
»
§ 7 Abs. 3
Als besonders schwerwiegender Verstoß gilt
[..] die Verbreitung, Förderung, Verharmlosung oder Billigung von Verbrechen oder rassistischem, gewaltverherrlichenden oder hetzerischem Gedankengut, insbesondere die Nutzung von allgemein bekannten und verbotenen Symbolen, Sprüchen und Grußformeln.
#Leitsatz

Der § 7 Abs. 3 ToS ist danach auszulegen, dass es sich um ein allgemein bekanntes oder strafrechtlich verbotenes Kennzeichen handeln muss, das in der Öffentlichkeit alleine oder überwiegend alleine mit der Verbreitung von verbotenem (§ 7 Abs. 3 ToS) Gedankengut konnotiert ist. Dies gilt auch, wenn es sich um ein vermeintlich geheimes oder um ein abgeändertes Kennzeichen (z. B. hinreichend unterscheidbare Geheimcodes) handelt, wenn der Ursprung klar ist oder wenn dem verständigen Adressaten (nicht dem Täter, sondern demjenigen, der das Kennzeichen sieht) bekannt sein muss, worum es sich handelt. Danach fallen weitgehend unbekannte Kennzeichen nicht schon deshalb unter § 7 Abs. 3 ToS, weil sie mit dem verbotenen Gedankengut in Verbindung zu bringen sind, sondern sie müssen hinreichend bekannt sein, um eine tatsächliche Verbreitung des Gedankenguts zu ermöglichen.

Unter Strafe gestellt ist in erster Linie die tatsächliche Verbreitung von verbotenem Gedankengut. Bei hinreichend bekannten Kennzeichen kann die Verbreitung allein dadurch erfolgen, dass dem verständigen Betrachter klar ist, worauf der Träger des Kennzeichens hinaus möchte. Bei diesen bekannten Symbolen wird jedoch bereits die Nutzung bestraft, unabhängig davon, ob später tatsächlich eine Verbreitung stattfindet. Das Nutzen derartiger Kennzeichen auf einem leeren Server ist daher auch dann strafbar, wenn eine Verbreitung belegbar nie stattfand. Die Norm verhält sich also ähnlich zu den § 86, 86a StGB wie ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Wird ein unbekanntes Kennzeichen genutzt, dessen Aussage nur durch separate Nachforschungen herauszufinden ist, findet weder eine Verbreitung von verbotenem Gedankengut statt, noch ist die Nutzung vom Wortlaut des § 7 Abs. 3 ToS erfasst.

Letztlich ist auch nicht nachgewiesen, dass diese Hooligan-Gruppierung alleine existiert, um ein rassistisches Weltbild zu vertreten.
|TTD| SirA.T.Harris wrote: Wed 13. Mar 2019, 17:50 [...] rassistische Gruppierungen Werbung für sich machen dürfen auf euren Servern?
Es ist nicht nachgewiesen, dass der Spieler Teil dieser Gruppierung ist.

3)

Wenn Du davon ausgehst, dass jede Meldung eines Spielers stets alternativlos zu einem Ausschluss führen muss, dann hast Du nicht verstanden, wie ein Rechtssystem funktioniert und worauf es basiert.

Mit seinem Status als Premiumspieler hat das nichts zu tun, denn wie Du selbst wissen müsstest, definieren die ToS hierfür keine Ausnahme. Der Spruch 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht' ist hier ebenso verfehlt, weil es darum überhaupt nicht geht.
Harris
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Zu 1) siehe sein Spray mit den Sig-Runen weiter oben hier im Beitrag

zu 2) dafür habe ich ja Beweise erbracht im nächsten Beitrag
-> im Wortlaut steht "insbesondere" (https://www.duden.de/rechtschreibung/insbesondere), nicht, dass es explizit verboten sein muss.

zu 3.) Ähm, ja, das lass ich jetzt einfach mal so stehen und werde sicher nicht auf diese unterirdische Provokation eingehen...

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" war ja deutlich oben hier im Beitrag erkennbar...

Ich verbleibe etwas verdutzt, aber was solls...
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Edgar
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|TTD| SirA.T.Harris wrote: Wed 13. Mar 2019, 20:42 Zu 1) siehe sein Spray mit den Sig-Runen weiter oben hier im Beitrag
Darum ging es nicht.
|TTD| SirA.T.Harris wrote: Wed 13. Mar 2019, 20:42 zu 2) dafür habe ich ja Beweise erbracht im nächsten Beitrag
Und wir haben Dir gesagt, dass das keine tauglichen Nachweise sind.
|TTD| SirA.T.Harris wrote: Wed 13. Mar 2019, 20:42 "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" war ja deutlich oben hier im Beitrag erkennbar...
Der Spruch 'Unwissenheit schützt vor Strafe nicht' ist falsch, was das deutsche Strafrecht anbelangt, insoweit erübrigt sich das.
|TTD| SirA.T.Harris wrote: Wed 13. Mar 2019, 20:42 zu 3.) Ähm, ja, das lass ich jetzt einfach mal so stehen und werde sicher nicht auf diese unterirdische Provokation eingehen...
Du bist derjenige, der hier provoziert und ganz bestimmt nicht wir. Ich rate Dir, Deinen Umgangston hier im Forum zu mäßigen.
Harris
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1) Mir halt schon.
2) Ich wüsste nicht, wo... etwa in der Nachricht davor, wo ich die Links noch gar nicht geteilt hatte?
3) Ich sprach auch nicht vom deutschen Strafrecht, sondern von einem - wie ich wohl fälschlicherweise hier annahm - Grundsatz bei c2play.
4) Ich beende das jetzt einfach, ich wollte nicht provozieren. Wenn das so rüberkam, tut es mir leid und ich bitte, das zu entschuldigen.

Ich werde mir einfach in Zukunft nicht mehr anmaßen, die ToS verstanden zu haben.
Schönen Abend,
Harris
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|TTD| SirA.T.Harris wrote: Wed 13. Mar 2019, 21:49 3) Ich sprach auch nicht vom deutschen Strafrecht, sondern von einem - wie ich wohl fälschlicherweise hier annahm - Grundsatz bei c2play.
In jedem vernünftigen Rechtssystem gibt es ohne Schuld keine Strafe. Dieser Grundsatz ist demnach Unsinn und gibt es bei uns nicht.
U33
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Hello dears! I just play and have fun playing on your server, do not insult, do not provoke someone , sir Arthur is still my "clan friend" but was weaving what the network, and gives examples of not quite wealthy, you could say that if one idiot brought the flag of Nazi Germany on the podium, all the fans present at the match, the Nazis? Do I understand Arthur? I can assure you that spray with any official prohibited by law or the rules of the server I'll never use, I tried that once, even though I didn't know it, Gulab thank you Arthur and made it clear to everyone that it is! I think it is possible and to find the cat with a bandage if the Nazis bother on the Internet) :mrgreen:
Last edited by U33 on Thu 25. Apr 2019, 16:37, edited 3 times in total.
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