Bann wegen Name

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Mein C tut W
Spieler
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Joined: Fri 20. Sep 2019, 16:57

Hallo,

ich wurde permanent gebannt weil ich mir einen Spaß erlaubt hatte und einen Namen gesetzt habe, der scheinbar nicht gewählt werden darf. Ohne die c2play Server macht CSS eigentlich keinen Sinn mehr.
Ich finde es übertrieben, dass man Spieler gleich permanent ausschließt, nur weil sich einer mal eine Runde "Stalin" oder "Bin Laden" nennt. Ich bitte speziell diese Regelung zu überdenken und zu einer three-strikes Regelung überzugehen.

Gruß,
Mein C tut W
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Edgar
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Dieses Vorgehen hat sich über die letzten 9 Jahre sehr bewährt, da von Personen, die sich solche Namen geben, auch andere Gefahren, angefangen von rassistischen Beleidigungen bis hin zu Cheating ausgehen.

Wenn Du wieder auf c2Play spielen möchtest, benötigst Du einen neuen Steamaccount.
Mein C tut W
Spieler
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Das werde ich bestimmt nicht tun. Eure Reaktion ist nicht angemessen, der Bann erfolgt mit der Begründung "Verbreitung von hetzerischem Gedankengut".
Nehmt bitte mal den §130 StGB zurate und entscheidet dann, ob das Verwenden des Nicks "Stalin" ohne Wertung wirklich eine Volksverhetzung darstellt!!! Ich sage: Nein, tut es nicht.
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Edgar
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#Leitsatz

Die Nutzung von Namen von Personen als Spielername, die schwere Verbrechen begangen haben, ist grundsätzlich strafbar gemäß § 7 Abs. 3 ToS. Nach Wortlaut der Norm ist bereits die Verharmlosung von Verbrechen strafbar. Sinn und Zweck der Norm ist es in erster Linie, radikales oder fundamentilistisches Gedankengut abzuwehren. Doch auch Handlungen, die keinen politischen oder religiösen Hintergrund haben, fallen darunter, da nicht etwa stets die aktive Förderung oder Billigung notwendig ist, sondern bereits eine bloße Verbreitung der Inhalte oder Verharmlosung der Umstände ausreicht. Daraus folgt, dass grundsätzlich allein die Nutzung des Namens eines Kriegsverbrechers, eines Serienmörders oder gewalttätigen Diktators strafbar ist. Eine Ausnahme kommt nur im Falle einer sozialadäquaten Nutzung in Betracht (z. B. ein durchgestrichenes Hakenkreuz).

Im vorliegenden Falle nannte sich der Spieler nach eigenen Angaben Stalin. Der Diktator der ehemaligen Sowjetunion ist nach unterschiedlichen Schätzungen für die Ermordnung von 4 bis 22 Millionen Menschen verantwortlich. Indem der Spieler sich diesen Namen gab – offenbar um zu provozieren – verharmloste er die Verbrechen, was strafbar ist gemäß § 7 Abs. 3 ToS.

Der Spieler war daher dauerhaft auszuschließen.

§
§ 7 Abs. 3 ToS

[...] die Verbreitung, Förderung, Verharmlosung oder Billigung von Verbrechen oder rassistischem, gewaltverherrlichenden oder hetzerischem Gedankengut, insbesondere die Nutzung von allgemein bekannten und verbotenen Symbolen, Sprüchen und Grußformeln.
Mein C tut W
Spieler
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ToS, was soll das bitte für ein Gesetz sein?
Ihr seid euch aber schon darüber im Klaren, dass wesentliches Element einer jeden Straftat der Vorsatz ist? Also in diesem Falle wäre dies das subjektive Tatbestandsmerkmal. Also bitte den Vorsatz nachweisen!
Mein C tut W
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Edit: Ich gehe davon aus, dass du eure Nutzungsbedingungen meinst. Diese haben Charakter von AGB, sind kein Gesetz und können nicht definieren, was eine Straftat ist und was nicht.

Zudem komme ich zu dem Schluss, dass §7 Abs. 3 ToS nicht weit genug gefasst ist, damit auch die Verwendung von Spielernamen darunter fallen. Eine Verharmlosung setzt im Handeln bereits per Definition stets den Vorsatz voraus. Nennt sich ein Spieler "Stalin" (ich habe nicht gesagt, dass dies bei mir der Fall ist) ist dies etwas anderes als ob sich ein Spieler "Stalin is great" nennt.

Aber ich sehe schon. Hier geht es weniger darum gerecht zu entscheiden und ggf. eine Lücke in den eigenen ToS zuzugeben - und einen Bann dann auch zurückzunehmen. Zumal es an juristischem Grundverständnis mangelt. Vielmehr ist dies hier Willkür - der Admin hat recht, der Admin darf also was er will. Überhaupt ist stellenweise die Wirksamkeit der ToS anzuzweifeln - was dem Spieler nur nicht viel hilft, in der Praxis bleibt der Bann bestehen.
Von der Nutzung der Server kann ich dann absehen.
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Edgar
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ToS = Terms of Use (Nutzungsbedingungen)
Mein C tut W wrote: Fri 27. Sep 2019, 11:08 ToS, was soll das bitte für ein Gesetz sein?
Ihr seid euch aber schon darüber im Klaren, dass wesentliches Element einer jeden Straftat der Vorsatz ist? Also in diesem Falle wäre dies das subjektive Tatbestandsmerkmal. Also bitte den Vorsatz nachweisen!
Das subjektive Tatbestandsmerkmal ist erfüllt, die Tat wurde vorsätzlich begangen:
Mein C tut W wrote: Sat 21. Sep 2019, 20:40 [...] weil ich mir einen Spaß erlaubt hatte und einen Namen gesetzt habe, der scheinbar nicht gewählt werden darf. [...]
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Edgar
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Mein C tut W wrote: Fri 27. Sep 2019, 11:18 Edit: Ich gehe davon aus, dass du eure Nutzungsbedingungen meinst. Diese haben Charakter von AGB, sind kein Gesetz und können nicht definieren, was eine Straftat ist und was nicht.
Tun sie auch nicht. Sie definieren, was (nach den ToS) strafbar ist. Man könnte auch von regelwidrig sprechen. Vertragswidrig. Illegal. Illegitim. Oder eben strafbar.
Mein C tut W wrote: Fri 27. Sep 2019, 11:18 Zudem komme ich zu dem Schluss, dass §7 Abs. 3 ToS nicht weit genug gefasst ist, damit auch die Verwendung von Spielernamen darunter fallen.
Die Norm stellt die Verharmlosung von Verbrechen unter Strafe. Das kann auf vielen Wegen erfolgen, wie mit der Verwendung eines bestimmten Spielernamens. Die Norm ist also gerade nicht nicht weit genug gefasst, sie ist genau so abstrakt wie notwendig.
Mein C tut W wrote: Fri 27. Sep 2019, 11:18 Eine Verharmlosung setzt im Handeln bereits per Definition stets den Vorsatz voraus.
Die Verharmlosung liegt darin, dass Du Dir selbst den Namen eines Verbrechers gibst, im Wissen darüber, dass dieser für den Tod von Millionen von Menschen verantwortlich ist.
Mein C tut W wrote: Fri 27. Sep 2019, 11:18 Nennt sich ein Spieler "Stalin" (ich habe nicht gesagt, dass dies bei mir der Fall ist) ist dies etwas anderes als ob sich ein Spieler "Stalin is great" nennt.
Doch, das hast Du gesagt:
Mein C tut W wrote: Sat 21. Sep 2019, 20:40 Ich finde es übertrieben, dass man Spieler gleich permanent ausschließt, nur weil sich einer mal eine Runde "Stalin" oder "Bin Laden" nennt.
Mein C tut W wrote: Sat 21. Sep 2019, 20:40 Aber ich sehe schon. Hier geht es weniger darum gerecht zu entscheiden und ggf. eine Lücke in den eigenen ToS zuzugeben - und einen Bann dann auch zurückzunehmen.
Nein, Dir geht es darum, dass Dein Bann aufgehoben wird.
Mein C tut W wrote: Sat 21. Sep 2019, 20:40 Überhaupt ist stellenweise die Wirksamkeit der ToS anzuzweifeln - was dem Spieler nur nicht viel hilft, in der Praxis bleibt der Bann bestehen.
Wo ist die Wirksamkeit der ToS anzuzweifeln?
Mein C tut W
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Tut mir leid, ich sehe keinen Sinn darin hier weiter zu diskutieren.
Aus meiner Sicht ist die Sachlage klar, hier wird versucht sich auf der juristischen Schiene einen Sachverhalt hinzubiegen bei welchem jeder Jura-Ersti erkennt, dass das so nicht funktioniert. Man sollte vielleicht einfach zugeben, dass man es sich erlauben will willkürlich zu handeln.

In diesem Sinne!
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Edgar
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Ich kenne mich mit juristischen Angelegenheiten schon ein klein wenig aus, wie Du hier lesen kannst. Es liegt also nicht, wie Du uns hier vermitteln willst, daran, dass wir keine Ahnung hätten. Fehlende Sachargumente auf Deiner Seite führen nun einmal nicht dazu, dass unsere Entscheidung willkürlich wird. Du wurdest hier wie jeder andere Spieler behandelt, der einen solchen Namen verwendet hat. Nur, weil Du etwas als ungerecht einstufst, heißt das nicht, dass eine Entscheidung willkürlich war.

Ich habe Dir auch gesagt, warum es nicht am subjektiven Tatbestandsmerkmal mangelt. Nämlich, weil Du Dir diesen Namen aus freien Stücken heraus gegeben hast. Die Nutzung des Namens war damit vorsätzlich und nicht etwa ein bloßes, straffreies Versehen. Eine Verharmlosung verlangt nach unserer ständigen Auslegung gerade nicht, dass der Beschuldigte subjektiv eine Verharmlosung im Blick hat, sondern in erster Linie, ob das Verhalten begangene oder bevorstehende Verbrechen objektiv verharmlost. Das bejahen wir ganz grundsätzlich, wenn jemand aus Spaß den Namen eines Verbrechers nutzt oder den Hitlergruß verbreitet. Es kommt daher überhaupt nicht darauf an, was Du (nicht) wolltest, sondern was Du im Besitze Deiner geistigen Kräfte und im Wissen darüber, was genau Du hier verwendest und was es möglicherweise aussagen könnte, getan hast. Wir halten es für legitim, hieraus einen Strafanspruch abzuleiten und finden nicht, dass das willkürlich ist. Die fehlende Sensibilität im Umgang mit unserer Geschichte ist letztlich Dir anzulasten.

Früher lautete der Tatbestand folgendermaßen:
§
§ 7 Abs. 4 (entfallen)

[...] die willentliche Verharmlosung, Billigung oder Förderung sowie die Zurschaustellung von Verbrechen.
Das Wort willentlich wurde hier gestrichen, damit es eben nicht mehr erforderlich ist, dass der Beschuldigte das Verbrechen auch tatsächlich verharmlosen will, sondern damit es reicht, dass er es – nach Auffassung eines außenstehenden Betrachters – tut.

Dass meine Entscheidung auch keineswegs auf Deinen Fall zugeschnitten ist, um ein für Dich nachteiliges Ergebnis zu erzielen, ergibt sich aus den früheren Erwägungsgründen (5. April 2019):
Edgar wrote: Fri 5. Apr 2019, 01:18Zur Verwendung von Porträts (Kopfbilder) oder Namen von Kriegsverbrechern oder Terroristen ist anerkannt, dass in der Verwendung alleine die strafbare Verbreitung des nach § 7 Abs. 3 ToS verbotenen Gedankenguts liegen kann.
Aus dem internen Bereich (28. August 2015):
Edgar wrote: Fri 28. Aug 2015, 23:32 Die Frage, die es hier zu beantworten gilt, ist nur, ob in dem Spielernamen objektiv eine Verharmlosung im Sinne des § 7 Abs. 3 liegt, denn er spielt unzweifelsfrei auf die Hitlerjugend an. Vermutlich handelt es sich bloß um einen Scherz, was aber eine mögliche Verharmlosung nicht
ohne Weiteres straffrei machen muss. [...]
In deinem Fall war es so, dass Du den Spielernamen Frau Göbbels verwendet hast:
» Frau Göbbels « gebannt von » Knarf ㋛ « am 19.09.2019

(Das musste ich nun selbst herausfinden, weil Du bis zuletzt nicht offenbart hast, wer Du eigentlich bist.)

Damit, also mit der Verwendung dieses Namens, spielst Du eindeutig auf (irgend)eine Frau des Joseph Goebbels an und empfindest es als angemessen, diesen Nachnamen (eines nur zu gut bekannten Verbrechers des NS-Regimes) aus Spaß als Deinen Spielernamen zu verwenden. Mit der Verwendung dieses Namens wurde signalisiert, dass die Abscheulichkeit der Verbrechen nicht in ihrer Tragweite anerkannt werden; sie waren jedenfalls nicht so schlimm, als dass sie es von Vornherein verboten hätten, damit Späße zu treiben. Ganz im Gegenteil hast Du gerade einen solchen Namen, im Wissen, welche Verbrechen mit ihm verbunden sind, verwendet – und nicht etwa etwas Unverfängliches wie Frau Müller –, offenbar, um ganz gezielt zu provozieren, also mit dem Ziel, irgendwelche Reaktionen jedenfalls vonseiten der Spieler zu veranlassen.

Es steht damit fest, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde. Ob oder inwieweit Du tatsächlich eine Verharmlosung im Blick hattest, kann nach unserer ständigen Rechtssprechung ebenso dahinstehen wie die Frage, welche politischen Ansichten Du hast. Danach haben wir in Deinem Fall keinen Fehler aufgrund von Willkür gemacht, sondern halten an unserer Rechtssprechung, der umfangreiche Diskussionen und eine diesbezügliche Änderung der Nutzungsbedingungen vorausging, fest. Dein Konto war demnach dauerhaft auszuschließen und Dein Widerspruch zu verwerfen.
Mein C tut W
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Schöne Alternative Fakten hast du dir da konstruiert die leider absolut nichts mit der Realität gemein haben. Möglicherweise ein Fall der üblen Nachrede?

Und dabei sollten wir es nun auch wirklich belassen. Eure Server brauche ich nicht.
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Edgar
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Oh, wir sind schon bei alternativen Fakten. Mit dem Begriff wäre ich sehr vorsichtig.
Mein C tut W wrote: Fri 27. Sep 2019, 14:39 [...] Möglicherweise ein Fall der üblen Nachrede?
Sehen Sie doch im Schönke/Schröder oder im Fischer nach, Herr Kollege.
Mein C tut W wrote: Fri 27. Sep 2019, 14:39Eure Server brauche ich nicht.
Ich fürchte, unsere Server brauchen auch Dich nicht.
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