» Xmoliv www.ragecrew.net « gebannt von » ™Kasnudl™ « am 29.05.2021

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Knarf
BOT
Posts: 110739
Joined: Sun 27. Feb 2011, 19:35

Spielername: Xmoliv www.ragecrew.net
c2Play-ID: [CPG:8794] | Steam-ID: STEAM_0:1:551386106

Server: [url2=steam://connect/12:][/url2] (12:)

Grund: Unerlaubte Werbung | Maßnahme läuft aus: 03.06.2021, 21:16 Uhr (UTC +0200)

Administrator: ™Kasnudl™
c2Play-ID des Admins: [BXD:2207]

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kasnudl
Ehemalig
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Joined: Sun 17. Nov 2019, 13:53

Wenn man nach diesem Namen sucht findet man Werbung für andere server dies ist auf c2play nicht erlaubt
nach tos §6.1 ist dies ein Schwerer Verstoß und wird mit einem zeitlich begrenzten Ausschluss geahndet

Mit freundlichen Grüßen
kasnudl
Veni, vidi, vici
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Edgar
Administrator
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Joined: Tue 25. Jan 2011, 12:15

Das Betreiben von Werbung stellt einen Verstoß nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 TOS dar. Hiernach gilt:
Edgar, am 31. Januar 2018 wrote:Um Werbung handelt es sich, wenn mit einer gewissen Aktivität für etwas geworben wird und die Werbung als verwerflich anzusehen ist, weil [z.B.] mit dem Werben ein Vorteil für den Werbenden verbunden ist. Der Link ist, wenn niemand danach gefragt hat, eher in den Bereich unerwünschter Nachrichten einzuordnen, also in den Bereich des Spammings (§ 5 Abs. 3 ToS), aber auch nur dann, wenn der Link mehrfach gepostet worden wäre.
Im vorliegenden Falle hat der Spieler den Link zu einer Gaming-Community („RageCrew Gaming & Community since 2014“) in seinen Spielernamen aufgenommen. Es handelt sich also um keine Seite, die mit dem Spiel nichts zu tun hätte, wie es etwa bei dubiosen CSGO-Lotterieseiten der Fall ist. Es ist anerkannt, dass die Existenz legitimer Links etwa im Clantag nicht als Werbung im verwerflichen Sinne anzusehen ist. So stellt gerade auch die Nutzung von Clantags von Servern, die in direkter Konkurrenz zu c2Play stehen, keine Werbung dar:
Edgar, am 23. November 2017 wrote:Saigns oder www.Saigns.de im Clantag gilt nicht als Betreiben von Werbung im Sinne von § 6 Abs. 1 ToS.

Dazu müsste der Spieler schon den Chat benutzen, um die Fremdseite zu bewerben. Um vom Betreiben von Werbung auszugehen, muss ein illegitimer Zweck verfolgt werden. Im Falle der Lotterieseiten für CSGO ist dies beispielsweise immer der Fall, auch wenn die URL nicht in den Chat gepostet wird, sondern im Namen steht. Bei Saigns hingegen handelt es sich lediglich um einen Anbieter von Gameservern bzw. um eine Steam-Gruppe, für die der Spieler nicht aktiv geworben und damit auch nicht den Lesefluss des Chats o. Ä. gestört hat.
Der Zweck des Verbots des Betreibens von Werbung liegt in erster Linie darin, zu verhindern, dass das Spiel zur Verbreitung störender sachfremder Inhalte verwendet wird. Doch auch das aktive Bewerben legitimer Inhalte fällt darunter. Im Gegensatz zum Verbot zu Spamming ergibt sich aus der Norm (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 TOS) jedoch eine Strafverschärfung, d. h. eine administrative Verwarnung ergeht - wie sonst - nicht.

Im vorliegenden Falle hat der Spieler einen legitimen Link in seinen Spielernamen, nicht aber in sein Clantag aufgenommen. Jede Art von Link im Spielernamen ist grundsätzlich unerwünscht und als störend einzustufen. Spielernamen dürfen nur Spielernamen enthalten. Dass der Admin hier die Schwelle zum aktiven Bewerben als überschritten einstufte, wodurch dahinstehen konnte, um welche Art von Link es sich genau handelte (legitim oder illegitim), ist insoweit kein Ermessensfehler des Admins. Der Ausschluss war also berechtigt.

Allerdings dürfte hier ein deutliches Missverhältnis vorliegen. Denn ein Strike stellt einen erheblichen Eingriff in das Nutzerkonto des Spielers dar, weil auf den dritten Strike stets ein dauerhafter Ausschluss folgt. Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb der Spieler für das Tragen eines legitimen Links in seinem Spielernamen in dieser Intensität bestraft werden muss. Weil jedoch kein Ermessensfehler des Admins vorliegt, ist eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach § 3 Abs. 2 TOS ausgeschlossen. Denn Admins dürfen eine zwingende Norm (wie alles, was unter § 6 TOS [Schwere Verstöße] fällt) nicht deshalb unangewendet lassen, weil sie sie als ungerecht empfinden würden. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bezieht sich nur auf Fälle, in denen Admins ein Ermessen zusteht (vor allem § 5 TOS [Leichte Verstöße]).

Eine Aufhebung aufgrund der aktuell geltenden TOS kommt daher nicht in Betracht. Vielmehr müssen die TOS geändert werden, um solche Fälle künftig zu vermeiden. Der Ausschluss kann im Anschluss daran aufgehoben werden.
benno_berghammer
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Joined: Tue 31. Jul 2018, 07:35

Eine Aufhebung aufgrund der aktuell geltenden TOS kommt daher nicht in Betracht. Vielmehr müssen die TOS geändert werden, um solche Fälle künftig zu vermeiden. Der Ausschluss kann im Anschluss daran aufgehoben werden.
"Rechtskräftige Urteile" aufheben durch/nach Änderung der "gesetzlichen" Grundlage :?:
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Edgar
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Joined: Tue 25. Jan 2011, 12:15

Was spricht denn Deiner Ansicht nach dagegen?
benno_berghammer
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Joined: Tue 31. Jul 2018, 07:35

Das Rückwirkungsverbot.

Nach der o.g. Lesart müssten demnach alle bisherigen Banns oder Strikes, die aufgrund vormals geltender ToS-Bestimmungen verhängt wurden, welche nach den betreffenden Banns oder Strikes derart geändert oder aufgehoben wurden, dass keine "strafbare" Handlung mehr vorgelegen hätte, ebenso nachträglich aufgehoben werden.
Last edited by benno_berghammer on Tue 1. Jun 2021, 17:49, edited 1 time in total.
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Edgar
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benno_berghammer wrote: Tue 1. Jun 2021, 17:43 Das Rückwirkungsverbot.
Das Rückwirkungsverbot schützt den Betroffenen allein vor Nachteilen, die durch eine Gesetzesänderung entstehen.
benno_berghammer wrote:Nach der o.g. Lesart müssten demnach alle bisherigen Banns oder Strikes, die aufgrund vormals geltender ToS-Bestimmungen verhängt wurden, welche nach den betreffenden Banns oder Strikes derart geändert oder aufgehoben wurden, dass keine "strafbare" Handlung mehr vorgelegen hätte, ebenso nachträglich aufgehoben werden.
Wenn Du das generell meinst: Nein, denn es hängt vom Einzelfall ab. Dass eine Norm aufgehoben oder geändert wird, kann verschiedene Gründe haben. Auch im Falle des § 6 Abs. 1 Nr. 1 TOS führt nicht jede zulässige Anwendung zu einem erheblichen Missverhältnis zwischen Zweck der Norm und Strafe für den Nutzer. Die Änderung oder Aufhebung einer Norm führt also nicht zwangsläufig dazu, dass die Rechtskraft früherer Entscheidungen berührt wird. Je nach Einzelfall - wie hier - kann es aber geboten sein, bestimmte Entscheidungen, die mit dieser Norm begründet wurden, aufzuheben oder abzuändern. Das ist aber äußerst selten der Fall.
benno_berghammer
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Das Rückwirkungsverbot schützt den Betroffenen allein vor Nachteilen, die durch eine Gesetzesänderung entstehen.
Das kommt darauf an, in welchem Rechtsgebiet wir uns hier bewegen.
Im Strafrecht z.B. ist eine Rückwirkung immer ausgeschlossen.
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Edgar
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benno_berghammer wrote: Tue 1. Jun 2021, 18:13Das kommt darauf an, in welchem Rechtsgebiet wir uns hier bewegen.
So in etwa eine Mischung aus deutschem Straf- und Zivilrecht mit einigen Anpassungen, man muss das Rad nicht neu erfinden :gnarf:
benno_berghammer wrote: Tue 1. Jun 2021, 18:13Im Strafrecht z.B. ist eine Rückwirkung immer ausgeschlossen.
Das ist in dem Zusammenhang nicht richtig. So ist etwa das Analogieverbot zugunsten des Täters ist zulässig (Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 1 Rn. 23). Das Rückwirkungsverbot bedeutet, dass [es] verboten ist, auf eine Tat nach dem Zeitpunkt ihrer Begehung entstandenes Recht anzuwenden, wenn das eine Verschlechterung der Rechtslage bedeuten würde (ebenso Fischer, Rn. 27). Hierzu auch Eser/Hecker, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 2 Rn. 2: „Diese teilweise Herleitung aus verfassungsrechtl. Schuld- und Rechtsstaatsaspekten ist zudem dadurch abgesichert, dass dem Rückwirkungsverbot durch Art. 103 II GG auch ausdrücklich Verfassungsrang eingeräumt ist, so dass es nicht nur den Richter bindet, sondern auch dem Gesetzgeber den Erlass rückwirkender Gesetze verwehrt (§ 1 RN 3). Diese Sperre gilt jedoch immer nur für Änderungen zu Lasten des Täters.“
benno_berghammer
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So in etwa eine Mischung aus deutschem Straf- und Zivilrecht mit einigen Anpassungen, man muss das Rad nicht neu erfinden :gnarf:
Ein kleines Gedankenspiel:
Wenn sich die ToS von c2play demnach irgendwo zwischen deutschem Straf- und Zivilrecht bewegen, und Legislative, Exekutive und Judikative offenbar in Personalunion agieren, was ist dann c2play eigentlich?
Ein Staat?

Manchmal ist weniger halt auch mehr ;)
Oder mit dem Vollzug gesprochen, wie er "draußen" so läuft: Einfach mal 'n Ei drüberhaun, Vorschriften sind nicht alles :smilie:

In diesem Sinne: ich geh jetzt Zocken!
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Edgar
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benno_berghammer wrote: Wed 2. Jun 2021, 22:03 Wenn sich die ToS von c2play demnach irgendwo zwischen deutschem Straf- und Zivilrecht bewegen, und Legislative, Exekutive und Judikative offenbar in Personalunion agieren, was ist dann c2play eigentlich?
Ein Staat?
Mit Staat hat das nichts zu tun, sondern mit Prinzipien, die wir 2010 konstituiert haben und an denen wir unverändert festhalten.

Unser System - denn das ist es - ist darauf ausgelegt, dass Regeln nach ihrem objektiven Sinn und Zweck ausgelegt werden und nicht nach schlichten Meinungen oder Gefühlen. Dass auf Internetplattformen Maßnahmen mit überwältigender Mehrheit bloß nach Gefühl und häufig auch willkürlich getroffen werden, dürfte eine Tatsache sein. Wenn man einen beliebigen Internetnutzer fragt, wird er in den allermeisten Fällen sagen, es gäbe ein (virtuelles) Hausrecht. Das steckt tief in den Köpfen und damit auch in jedem, der es beabsichtigt, bei uns zu spielen, oder: Admin zu werden. Die Vorstellung vom Hausrecht als Superrecht des Betreibers ist allerdings nichts anderes als ein (überraschend) weit verbreiteter Rechtsirrtum, der schon vor über 20 Jahren gerichtlich widerlegt wurde, aber einfach nicht aus den Köpfen rauszukriegen ist.

Das haben wir von Anfang an abgestellt, wir wollen nämlich keine systematische Willkür, die so ein Verständnis erlauben würde. Die Aufgabe eines Admins ist also nicht, unser ohnehin nicht bestehendes Hausrecht in Vollmacht auszuüben, sondern die Nutzungsbedingungen nach ihrem objektiven Sinn und Zweck auszulegen. Das war bisher auch nie ein Problem - es ist nur mehr Arbeit und es ist ganz anders, als man es sonst gewohnt ist. Aber das kann man von einem Admin auch erwarten, denn Leute nach Gefühl bannen, das kann jeder; dann würde es auch reichen, dieses Recht einfach an jeden Stammspieler zu verleihen und einfach nur zu gucken, dass nicht allzu viele Leute gebannt werden.

Ich bin mir zwar bewusst, dass das je nach Admin (wir und damit auch unsere Meinungen sind nicht alle gleich) eine gewisse Bürde darstellen kann, weil immer wieder Einzelfälle ins Akademische abdriften. Das frisst Zeit. Immerhin handelt es sich nur um ein Videospiel. Für viele Menschen, die nach harter Arbeit nach Hause kommen und seit Jahren - wir sprechen hier teilweise wirklich von fast 10 Jahren - ihre zwei Stunden auf unseren Servern verbringen, trifft das aber nicht zu, denn es ist ihr persönlicher Ausgleich, es ist ihnen persönlich wichtig. Ungerechtes Handeln ist auch in vermeintlich irrelevanten Bereichen nicht angebracht und wer Ungerechtigkeit vermeiden möchte, muss eben Arbeit investieren. Jemanden zu bannen, der möglicherweise seit Monaten oder Jahren hier gerne spielt, weil man es kann oder darf, ist weder gerecht noch richtig. Außerdem sehe ich keinen Anlass, es genau so zu machen, wie es die meisten anderen Plattformen machen. Ich muss nicht Plattform Nr. 671.230 sein, die alles so macht, wie bisher. Ich finde auch, dass das ein Ansporn für jeden Spieler und Admin sein sollte, ganz allgemein kritisch darüber nachzudenken, ob das denn so richtig ist, wie man es sonst gewohnt ist. Und es ist auch ein Weg, etwas Neues zu lernen. Hat man das nämlich einmal drauf, funktioniert das. Das kann man im späteren Leben noch gut brauchen.

Hier spielt auch eine Rolle, dass sich die überwiegende Mehrheit der Spieler regelkonform verhält, jedenfalls soweit, dass es zu keinem Bann kommt (trotz Verschärfungen). Die Zeit, uns mit solchen Einzelfällen zu beschäftigen, haben wir. Jede Wallhack-Prüfung frisst mehr Zeit als so etwas hier. Dadurch kommen wir selbst trotz chronischer Unterbesetzung zu guten Ergebnissen, aber das auch nur, weil die Admins, die wir haben, damit klar kommen, dass es trotz einer Mehrheit von Spielern, die sich regelkonform verhalten, eine nicht unerhebliche Minderheit gibt, die sich so verhält, dass man manchmal denkt, man sei Kindergärtner oder Pflegekraft im Irrenhaus. Auch das gehört dazu.

Mit weniger oder mehr hat das also auch nichts zu tun. Das ist einfach eine Grundsatzentscheidung.

Und
benno_berghammer wrote: Wed 2. Jun 2021, 22:03Einfach mal 'n Ei drüberhaun, Vorschriften sind nicht alles :smilie:
könnte man analog zum Vollzug, wie er draußen in der realen Welt stattfindet, auch wie folgt übersetzen:
Einfach mal 'n Ei drüberhaun, (Grund)rechte des Betroffenen sind nicht alles :smilie:
benno_berghammer wrote: Wed 2. Jun 2021, 22:03 In diesem Sinne: ich geh jetzt Zocken!
Viel Spaß! :)
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