Das Benutzerkonto "zirneklis" (STEAM_1:1:579141544) des bereits bekannten Clans "Alko-Free" betrat den Server, um mich anzuschreiben und zugleich zu Beleidigungen überzugehen (da werden wohl munter Accounts getauscht). Nach §15 ToS reiche ich hiermit eine individuelle Beschwerde ein, damit es vielleicht übergreifend auf andere Clanmitglieder gleich etwas "ausstrahlt".
https://www.c2play.de/chatlog/server/32 ... 1/lines/10
LG
Harris©
"Alko-Free"-Clan ist zurück und legt gleich los
"Gesundheit? Was nützt einem Gesundheit, wenn man sonst ein Idiot ist?" - Theodor W. Adorno
Grüß Dich Harris
Ich finde jetzt nur so etwas:
Das würde ich jetzt eher als Unhöflichkeit oder Provokation einordnen. Erforderlich wäre schon eine Beleidigung im eng(er)en Sinne:
LG, Edgar
Ich finde jetzt nur so etwas:
Das würde ich jetzt eher als Unhöflichkeit oder Provokation einordnen. Erforderlich wäre schon eine Beleidigung im eng(er)en Sinne:
Hier sehe ich also derzeit noch keine Handhabe. Wenn es hingegen in eine Beleidigung umschlägt, kann man etwas unternehmen.Artikel 15.2
Einschränkend gilt, dass mit Blick auf Artikel 5.1.1 grundsätzlich nur eine beleidigende Äußerung Gegenstand der Beschwerde sein kann, nicht aber ungebührliches Verhalten im weiten Sinne. Unhöflichkeiten und Provokationen reichen nicht aus, es sei denn, diese übersteigen ein noch hinnehmbares Maß.
LG, Edgar
Mahlzeit^^
Das mehrfache Betiteln - wenn auch falsch geschrieben - als "Loosers" ggü mir und anderen Clanmitgliedern würde ich eindeutig als Beleidigung werten: https://de.wiktionary.org/wiki/Loser#:~ ... er%20Jahre
https://de.wiktionary.org/wiki/loser#loser_(Englisch)
Natürlich paart sich das auch mit diversen anderen Provokationen, das Gesamtbild und die Absicht ist meines Erachtens dabei durchaus eindeutig -> andauernde Provokationen und Testen von Grenzen der ToS mithilfe von Beleidigung(-sversuchen).
Zusätzlich sei erwähnt, dass auch ein entsprechender Report abgesetzt wurde - ob man im Falle geringer "Personalbesetzung" auch hier nicht eine erweiterte Lösung für §15 ToS ausarbeiten sollte, bleibt natürlich euch überlassen^^
Das mehrfache Betiteln - wenn auch falsch geschrieben - als "Loosers" ggü mir und anderen Clanmitgliedern würde ich eindeutig als Beleidigung werten: https://de.wiktionary.org/wiki/Loser#:~ ... er%20Jahre
https://de.wiktionary.org/wiki/loser#loser_(Englisch)
Natürlich paart sich das auch mit diversen anderen Provokationen, das Gesamtbild und die Absicht ist meines Erachtens dabei durchaus eindeutig -> andauernde Provokationen und Testen von Grenzen der ToS mithilfe von Beleidigung(-sversuchen).
Zusätzlich sei erwähnt, dass auch ein entsprechender Report abgesetzt wurde - ob man im Falle geringer "Personalbesetzung" auch hier nicht eine erweiterte Lösung für §15 ToS ausarbeiten sollte, bleibt natürlich euch überlassen^^
"Gesundheit? Was nützt einem Gesundheit, wenn man sonst ein Idiot ist?" - Theodor W. Adorno
Grüße
Also ich finde tatsächlich nur das hier:
Hier ist m. E. die Hürde zur Beleidigung nicht überschritten. Die Hürde muss bei individuellen Beschwerden aber etwas höher sein, weil sie zwangsläufig zu einem Ausschluss des Spielers führen. Nicht jeder Verstoß gegen Artikel 5.1.1 (Ungebührliches Verhalten) führt also zugleich dazu, dass eine individuelle Beschwerde eingelegt werden kann. Der Sinn ist ein Ausgleich zwischen dem Schutz vor Anfeindungen einerseits und dem Schutz vor zu harten Maßnahmen andererseits. Der Spieler soll (schon ohne Kenntnis der ToS) damit rechnen können, dass seine Äußerung zu Maßnahmen führen kann. Wenn er aber bloß herumstichelt, nicht beleidigt, ist das nicht unbedingt der Fall. Was wir machen können, ist, den Nutzer zu suspendieren, wenn das Überhand nimmt:
Also ich finde tatsächlich nur das hier:
Hier ist m. E. die Hürde zur Beleidigung nicht überschritten. Die Hürde muss bei individuellen Beschwerden aber etwas höher sein, weil sie zwangsläufig zu einem Ausschluss des Spielers führen. Nicht jeder Verstoß gegen Artikel 5.1.1 (Ungebührliches Verhalten) führt also zugleich dazu, dass eine individuelle Beschwerde eingelegt werden kann. Der Sinn ist ein Ausgleich zwischen dem Schutz vor Anfeindungen einerseits und dem Schutz vor zu harten Maßnahmen andererseits. Der Spieler soll (schon ohne Kenntnis der ToS) damit rechnen können, dass seine Äußerung zu Maßnahmen führen kann. Wenn er aber bloß herumstichelt, nicht beleidigt, ist das nicht unbedingt der Fall. Was wir machen können, ist, den Nutzer zu suspendieren, wenn das Überhand nimmt:
10.0 Suspendierung
10.1 Spieler können im Rahmen der Verwarnung vorübergehend vom Spiel ausgeschlossen werden, ohne dass dies – abgesehen von der Wirkung der Verwarnung selbst – negative Auswirkungen auf das Konto hat.
10.2 Der Ausschluss ist aufzuheben, sobald der Spieler bestätigt hat, die Begründung zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben.
10.3 Eine Suspendierung ist auch zulässig, wenn gerade noch kein regelwidriges Verhalten vorliegt, ein solches jedoch zu besorgen ist.
10.4 Die Verwarnung ist förmlich zu begründen.
Du hast Recht, denn es war der andere aus dem Clan, der dann auf "Loosers" überging: https://www.c2play.de/chatlog/server/32 ... 6/lines/10
Eine Suspendierung fände ich angebracht - vllt überlegt ihr trotzdem mal, wie im Falle von Nicht-Anwesenheit von Admins vllt eine Möglichkeit in den ToS geschaffen wird (bspw. eine Art §15 ToS für Suspendierungen im Antrag)? Ich weiß da auch keine gute Lösung, aber der ganze "Haufen" (ohne beleidigend sein zu wollen) ist wirklich auffallend an Provokationen interessiert...
LG^^
Eine Suspendierung fände ich angebracht - vllt überlegt ihr trotzdem mal, wie im Falle von Nicht-Anwesenheit von Admins vllt eine Möglichkeit in den ToS geschaffen wird (bspw. eine Art §15 ToS für Suspendierungen im Antrag)? Ich weiß da auch keine gute Lösung, aber der ganze "Haufen" (ohne beleidigend sein zu wollen) ist wirklich auffallend an Provokationen interessiert...
LG^^
"Gesundheit? Was nützt einem Gesundheit, wenn man sonst ein Idiot ist?" - Theodor W. Adorno
Nun, ab einer gewissen Schwelle gibt es ja auch eine sehr effektive Handhabe In dem Falle war die Beschwerde dann spätestens wegen dem 'go lick to harrys' begründet: viewtopic.php?t=5456472
Der unstrafrechtliche error in persona führt nicht zur Verfristung, weil die individuelle Beschwerde nur verlangt, dass der Verfolgungswille rechtzeitig im Forum geäußert wird, nicht aber von einer zutreffenden Begründung abhängt.
Der unstrafrechtliche error in persona führt nicht zur Verfristung, weil die individuelle Beschwerde nur verlangt, dass der Verfolgungswille rechtzeitig im Forum geäußert wird, nicht aber von einer zutreffenden Begründung abhängt.