- Dokumenten-ID: C2PLAY-30
Ersetzt: C2PLAY-29
Veröffentlicht: 24. August 2024
Inkrafttreten: 1. September 2024
Im Schutz der Privatsphäre ist nunmehr ein kategorisches Verbot enthalten, Inhalte zu verbreiten, die Personen unter 14 Jahren zeigen. Eltern sollten schon angesichts des Missbrauchspotentials dringend davon absehen, Fotos ihrer (Klein)kinder als Profilbild zu verwenden:
Artikel 4.1.3 wrote:Achte sowohl auf Deine Privatsphäre als auch auf die von anderen und teile keine personenbezogenen Daten in öffentlich zugänglichen Bereichen. Das Teilen von Inhalten, die Personen unter 14 Jahren zeigen, ist generell untersagt.