Am 10. April 2025 treten folgende Änderungen an den
TOS in Kraft:
- Dokumenten-ID: C2PLAY-31
Ersetzt: C2PLAY-30
Veröffentlicht: 20. März 2025
Inkrafttreten: 10. April 2025
Verbot der Umgehung von Kontoausschlüssen
Wird mit einem Nutzerkonto, mit dem ein Kontoauschluss umgangen wird, ein Verstoß begangen, der schwerwiegender als der ursprüngliche Verstoß ist, überträgt sich die Sanktion künftig auch auf das ursprünglich ausgeschlossene Konto.
Ein Konto, mit dem ein Kontoausschluss umgangen wurde, wird künftig explizit so behandelt, als sei es schon ursprünglich ausgeschlossen gewesen. Damit entfällt etwa das individuelle Beschwerderecht aus Artikel 15 TOS.
Die Wartezeit beträgt künftig nicht mehr generell ein Jahr, sondern ein Jahr für besonders schwerwiegende Verstöße (Artikel 7 TOS) und in allen übrigen Fällen, also allen Verstößen, die keine gegen Artikel 7 TOS sind, sechs Monate. Sie beginnt künftig von Neuem zu laufen, wenn ein Kontoausschluss umgangen wurde.
Die Änderung an der Wartezeit gilt auch rückwirkend. Die Umgehung von Kontoausschlüssen war auch bisher bereits regelwidrig.
Artikel 19 wrote:19.1 Die Umgehung eines aktiven Kontoausschlusses führt dazu, dass das Konto, mit dessen Hilfe der Ausschluss umgangen wurde, mit derselben Sanktion belegt und so behandelt wird, als sei es bereits mit dem ursprünglichen Konto ausgeschlossen worden. Wird mit dem neuen Konto ein Verstoß begangen, der schwerwiegender als der ursprüngliche ist, wird auch das ursprünglich ausgeschlossene Konto mit der entsprechenden Sanktion belegt.
19.2 Im Falle eines dauerhaften Kontoausschlusses ist eine Wartezeit einzuhalten. Sie beginnt von Neuem zu laufen, wenn ein Kontoausschluss umgangen wurde und beträgt
- 19.2.1 ein Jahr, wenn der Kontoausschluss aufgrund eines Verstoßes gegen Artikel 7 (Besonders schwerwiegende Regelverstöße) erfolgte,
- 19.2.2 sechs Monate in allen übrigen Fällen.
19.3 Ein aufgrund einer solchen Sanktion erfolgter Strike gegen das Zweitkonto kann nicht im Wege von Artikel 16 (Streichung von Strikes) gestrichen werden.