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bunnyhopping erlaubt??
Posted: Sat 3. Sep 2011, 20:51
by possi
hallo ich weiß nichg ob das richtig ist aber ich hab mal ne frage bezüglich bunnyhop auf euren server weil normalerweise is nach 4 sprüngen schluß mit springen. ich hab es schon öfter beobachtet das einige leute nonstop hüpfen und ich finde das etwas merkwürdig weil man bräuchte eigentlich ne exe um so zu springen. deshalb mein frage ist es erlaubt oder nicht??
mfg
possi
Re: bunnyhopping erlaubt??
Posted: Sat 3. Sep 2011, 22:19
by ViC
Also ich kann hier auch mehr als 4 mal springen, allerdings verliere ich an geschwindigkeit.
Re: bunnyhopping erlaubt??
Posted: Sun 4. Sep 2011, 11:51
by Llama
Ich kann auch hüpfen, soviel ich will, aber einen Vorteil hab ich durch den Geschwindigkeitsverlust nicht.
Bunnyhopping an sich ist jedenfalls nicht verboten, allerdings fällt ein Bunnyhopping-Script unter Cheating.
Re: bunnyhopping erlaubt??
Posted: Sun 4. Sep 2011, 12:00
by possi
ja das mein ich hab schon mehrer beobachtet die nicht langsamer werden ich mache das nächste mal ne demo dann könnt ihr euch das ja mal anschauen.
mfg
possi
Re: bunnyhopping erlaubt??
Posted: Sun 4. Sep 2011, 13:12
by reactioN.
So, ja vielleicht war ich das den du gesehen hast. Es ist auf C2play noch nicht verboten ein Script zu nutzen..
Re: bunnyhopping erlaubt??
Posted: Sun 4. Sep 2011, 13:44
by freeman
reactioN. wrote:So, ja vielleicht war ich das den du gesehen hast. Es ist auf C2play noch nicht verboten ein Script zu nutzen..
§ 11 - Manipulation des Spielgeschehens (Cheating)
Manipulationsprogramme (Cheats) sind sämtliche softwaretechnischen clientseitigen Maßnahmen, die einen spielerischen Vorteil zum erheblichen Nachteil anderer Spieler erbringen.
Naja, so ganz sicher bin ich mir da jetzt nicht.
Einen spielerischen Vorteil sehe ich da. Bei dem Nachteil für den Gegner bin ich mir jetzt nicht sicher ^^
Allerdings sollte es nicht so einfach nachzuweisen sein, dass der jenige jetzt ein Script benutzt und das nicht mit Hand / Maus macht.
Re: bunnyhopping erlaubt??
Posted: Sun 4. Sep 2011, 15:19
by Edgar
Zudem muss sich die Tat besonders durch das "erheblich" qualifizieren.
Re: bunnyhopping erlaubt??
Posted: Sun 4. Sep 2011, 15:24
by freeman
wenn ich mir dann aber
http://www.youtube.com/watch?v=BBgJfJbew8c
angucke, glaube ich schon das da ein "erheblicher" Nachteil/Vorteil ensteht.
Re: bunnyhopping erlaubt??
Posted: Sun 4. Sep 2011, 15:40
by Edgar
Ja, in dem Falle ist das unstreitig gegeben.