» Лакосте * « gebannt von » WaYnE [-Borg-] « am 26.11.2022

Dieses Forum enthält Informationen zu Kontoausschlüssen. Hier kannst Du Dich auch gegen Sanktionen beschweren, die Dich betreffen. Die Frist beträgt 60 Tage.

This forum contains information about account exclusions. Here you can also complain against sanctions that affect you. The deadline is 60 days.
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Knarf
BOT
Posts: 110739
Joined: Sun 27. Feb 2011, 19:35

Spielername: Лакосте *
c2Play-ID: [CWU:5307] | Steam-ID: STEAM_0:1:533654590

Server: [url2=steam://connect/15:][/url2] (15:)

Maßnahme läuft aus: 01.12.2022, 19:10 Uhr (UTC +0100)

Administrator: WaYnE [-Borg-]
c2Play-ID des Admins: [CGS:4552]

► Verantwortlicher Admin: Den Nachweis oder weitere Erläuterungen durch Antworten und ggf. Anhängen von Dateien erbringen.
WaYnE
✖ Ausgeschlossen
Posts: 195
Joined: Mon 31. Oct 2022, 19:07

Das oben genannte Benutzerkonto verstieß gegen Artikel 4 der TOS indem der Spieler trotz mehrfacher Verwarnung meinerseits weder deutsch noch englisch schrieb, sondern in einer anderen Sprache.
4.1 Als Verhaltensregeln gelten:

4.1.3 Verwende nur die Sprachen Deutsch und Englisch. Nur so können andere Spieler Dich verstehen und wir darauf achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

4.2 Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln kann – und darf auch nur dann – zu einer administrativen Verwarnung führen, wenn der Administrator einen Eingriff nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmung (4.3) für erforderlich hält. Wird der gleiche oder ein ähnlicher Verstoß innerhalb der Frist (Artikel 8.4) trotz Verwarnung fortgesetzt oder wiederholt, kann der Spieler maßgeregelt werden (etwa durch Kicks, Verschieben in den Zuschauerbereich). Ein Kontoausschluss kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, also nur im Falle mehrfacher Missachtung von Verwarnungen und der Aussichtslosigkeit von Maßregelungen. Dem Administrator obliegt ein Ermessen darin, ob er von Maßnahmen teilweise oder ganz absieht. Im Übrigen ist Artikel 10 zu beachten.










Danach wechselte man den Server. Vermutlich um mich "abzuschütteln".







Die Sanktion war nach meinem Ermessen (Artikel 4.3) erforderlich, da der Spieler trotz mehrfacher Verwarnungen meinerseits weitergemacht hat und auf "Assault only" reger Spielbetrieb herrschte, sodass die Mitspieler durch das Kommunizieren in fremdländischer Sprache gestört sein durften.

Grüße
WaYnE
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S0u7hS!d3
Ehemalig
Posts: 420
Joined: Fri 2. Jul 2021, 23:34

Konformität gemäß Artikel 20 TOS

1) Verfahren nach Artikel 20.1 TOS / rechtliche Bewertung

Zusammenfassung des Sachverhalts: Die Sanktion des vorliegenden Falls basiert auf Verstößen gegen die Verhaltensregeln nach Artikel 4 TOS, im Detail gegen die Sprachregelung nach Artikel 4.1.3 TOS.

Gemäß Artikel 4.2 TOS führt ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln zunächst zu einer Prüfung, ob ein administrativer Eingriff überhaupt erforderlich ist oder nicht, Vgl.: Artikel 4.3 TOS. Der für den temporären Ausschluss verantwortliche Administrator ist im Wesentlichen der Ansicht, der administrative Eingriff sei nach Artikel 4.3.2 TOS erforderlich gewesen, da zu diesem Zeitpunkt aufgrund einer hohen Spieleranzahl auf dem Server die allgemeine Verständlichkeit durch Kommunikation des sanktionierten Benutzerkontos in einer anderen Sprache erheblich beeinträchtigt gewesen sei. Weiterhin wäre der Ausnahmefall eines Kontoausschlusses infolge von mehrfachen Verstößen gegen eine der Verhaltensregeln im vorliegenden Fall gegeben.

Artikel 4.2 TOS führt an dieser Stelle eine Verfahrensweise an, wann ein solcher Ausnahmefall überhaupt vorliegt. Diese Verfahrensweise ist eng an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel und deren tatsächlichen Wirksamkeit gebunden:
4.2 Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln kann – und darf auch nur dann – zu einer administrativen Verwarnung führen, wenn der Administrator einen Eingriff nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmung (4.3) für erforderlich hält. Wird der gleiche oder ein ähnlicher Verstoß innerhalb der Frist (Artikel 8.4) trotz Verwarnung fortgesetzt oder wiederholt, kann der Spieler maßgeregelt werden (etwa durch Kicks, Verschieben in den Zuschauerbereich). Ein Kontoausschluss kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, also nur im Falle mehrfacher Missachtung von Verwarnungen und der Aussichtslosigkeit von Maßregelungen. Dem Administrator obliegt ein Ermessen darin, ob er von Maßnahmen teilweise oder ganz absieht. Im Übrigen ist Artikel 10 zu beachten.
In Anbetracht dessen bestehen Zweifel, ob nach vorliegender Beweislage und Begründung durch den verantwortlichen Administrator die Voraussetzungen nach Artikel 4.2 TOS vorlagen und letztendlich eine Sanktion rechtfertigen.


2) Gelegenheit zur Stellungnahme nach Artikel 20.2 TOS

Der Fall wird daher dem verantwortlichen Administrator, hier WaYnE [-Borg-], zur erneuten Prüfung bis zum 02.12.2022 vorgelegt.

Der Administrator kann unter entsprechender Begründung seine Entscheidung revidieren (selbst aufheben oder abändern) oder an ihr unverändert festhalten.
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein." (unbekannt)
WaYnE
✖ Ausgeschlossen
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Joined: Mon 31. Oct 2022, 19:07

Hallo und einen schönen Abend,

nach erneuter Prüfung des Sachverhalts zu dieser Sanktion gegen das oben genannte Nutzerkonto, halte ich nach wie vor an deren Richtigkeit fest.

Der Spieler wurde mehrfach darauf hingewiesen und verwarnt nur die Sprachen deutsch und englisch zu nutzen.
Der Beweis, dass der Spieler genau wusste worum es in diesem konkreten Fall ging, ist alleine durch die Frage "pls can we speak our language" als gegeben zu erachten.
Trotzdem wurde weiter munter in einer anderen Sprache weitergeschrieben.

Nach einer Verwarnung durch die serverseitige Verwarnfunktion zur Sprachregelung wechselte der Spieler auf einen anderen c2Play Server (Assault) um dort weiter "ungestört" mit seinem Co-Spieler in deren Sprache weiterzuschreiben.
Dieser Umstand kann streng genommen nach Artikel 6.1.5 der TOS ausgelegt werden.
6.1 Als schwerwiegender Regelverstoß gilt:

6.1.5 Das Umgehen von administrativen oder technischen Maßnahmen.
Der Fakt, dass administratorische Verwarnungen und Belehrungen schlicht ignoriert wurden und sogar ein Serverwechsel vollzogen wurde um dem Administrator zu entgehen, zeigt mir klaren Vorsatz.
Nach meinem Ermessen war hier eine Sanktion in Form eines temporären Ausschlußes angebracht.

Im Übrigen waren die Voraussetzungen für ein administratives Eingreifen nach Artikel 4.3 gegeben, denn es herrschte reger Spielbetrieb auf dem Server.
4.3 Ein Eingriff ist für gewöhnlich dann erforderlich, wenn

4.3.2 wegen der Nutzung von Fremdsprachen die Verständlichkeit beeinträchtigt ist, weil sich eine hohe Spieleranzahl auf dem Server befindet, oder

Viele Grüße
WaYnE
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S0u7hS!d3
Ehemalig
Posts: 420
Joined: Fri 2. Jul 2021, 23:34

Konformität gemäß Artikel 20 TOS

1) Entscheidung nach Artikel 20.3 TOS

Nachdem der verantwortliche Administrator nach erneuter Prüfung nunmehr zu dem Ergebnis gekommen ist, an seiner Entscheidung unverändert festzuhalten, ergeht gemäß Artikel 20.3 TOS nach interner Rücksprache mit dem Ersten Bürokraten Edgar nachfolgende Entscheidung:

Der ursprünglichen Entscheidung wird entsprochen, die Sanktion bleibt bestehen, die Voraussetzungen gemäß den Nutzungsbedingungen lagen nach Auslegung des entsprechenden Artikels durch den verantwortlichen Administrator vor.


2) Begründung

2.1) Allgemein

Wie bereits unter Punkt 1 des Verfahrens nach Artikel 20.1 TOS beschrieben, ist im Rahmen des Ausnahmefalls nach Sinn und Zweck von Artikel 4.2 TOS eine (strenge) Abfolge der Verfahrensweise erforderlich, die eng mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel nach Artikel 10 TOS einhergeht.

Liegen die Voraussetzungen einer Sanktion eines Benutzerkontos nach Artikel 4.3 TOS vor, so kann nach Ermessen des zuständigen Administrators die erste Verwarnung ausgesprochen werden. Bei einem weiteren Verstoß im Rahmen der Frist müssen zwingend Maßregelungen (Kill, Verschieben in den Zuschauerbereich, Server-Kick) folgen. Der Ausnahmefall sieht vor, dass ein temporärer Ausschluss nur dann rechtmäßig ist, wenn
  1. administrative Verwarnungen nach Artikel 8.1 TOS sowie
  2. Maßregelungen nach Artikel 8.3 TOS
mehrfach erfolglos ergangen sind bzw. missachtet wurden - dem bisherigen Wortlaut von Artikel 4.2 zufolge als aussichtslos eingestuft wurden, also keinerlei tatsächliche Wirkung zeigten.


2.2) Vorliegender Fall

Der Auslegung der Norm durch den verantwortlichen Administrator zufolge, wurde Aussichtslosigkeit verstanden im Sinne einer Ermessensfrage. Im vorliegenden Fall, wurde es also als aussichtslos erachtet, weitere milde administrative Mittel einzusetzen (Verwarnungen oder Maßregelungen zu positionieren), da bereits administrative Verwarnungen (mehrfach) ergangen sind und diese missachtet wurden sowie darüber hinaus durch einen Server-Wechsel versucht wurde, dem Blick des Administrators zu entgehen.

Auf Grundlage der vorliegenden Interpretation und der Erläuterungen durch den Administrator kann abschließend die Konformität mit den Nutzungsbedingungen bestätigt werden. Ausweislich des Chatlogs sind mehrfach administrative Verwarnungen (mindestens zwei) ergangen, somit ist der Wortlaut von Artikel 4.2 erfüllt und die Sanktion rechtmäßig.

Die Formulierung von Artikel 4.2 TOS wurde mittlerweile von Edgar angepasst.



Die Bestätigung seitens des Benutzerkontos, dass die Verwarnung verstanden wurde, erfolgte umgehend.

"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein." (unbekannt)
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