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Voteban und dessen Gültigkeit

Posted: Tue 20. Dec 2022, 01:15
by Harris
Hi^^

Aufgrund einer wohl etwas eskalierten Situation heute Abend habe ich folgende Frage (hier haben ein paar Spieler zu ihrem eigenen Bedauern vorschnell reagiert): Ab wann fallen Votebans unter §5.1.2 ToS ("Verhaltensweisen, die darauf abzielen, andere Spieler ohne sachlichen Grund am Spielen zu hindern oder dabei zu stören.")?

Hintergrund: Die via Steam-Gruppe ("Alko-Free") verbunden Benutzerkonten "Pakausis" (STEAM_0:0:418918496), "Pekausis" (STEAM_0:0:37617203), "b1ch" (STEAM_0:1:39313054) und "puishelis" (STEAM_0:1:579141544) starteten - wie bereits vor wenigen Tagen - eine "Votekick-Kampagne" gegen mich. Das geschah heute nach eigener Angabe vollkommen grundlos, siehe: ,die letzten Male ähnlich banal mit vermeintlichen Begründungen" wie "I hate him" etc.

Klar ist's sogesehen ja auch zurecht eine demokratische Entscheidung - aber ab wann wird das "kriminell"/regelverstoßend bzw. darf ein Admin dazugerufen werden? Und darf so etwas überhaupt aufgehoben werden (kann ja nur Edgar...), wenn ja, was muss dafür vorliegen? Keine eilige Sache, hab mich das nur eben gefragt...

LG
Harris©

Re: Voteban und dessen Gültigkeit

Posted: Tue 20. Dec 2022, 15:33
by Edgar
Der Artikel 5.1.2 TOS meint nur Verhaltensweisen, die sich aus dem Spiel selbst ergeben, vergleichen mit einem Spiel aus der echten Welt. Die Nutzung von Bugs oder der Missbrauch von Funktionen fällt nicht darunter, denn das eine sind technische Unwägbarkeiten und das andere eine an sich spielfremde Funktion, die nicht zum Spiel an sich gehört. Er wäre auch ein stumpfes Schwert, weil er als Teil von Artikel 5 nur eine Verwarnung vorsieht. Auch das spricht gegen eine Anwendung von Artikel 5.1.2 TOS.

Die Votebann-Funktion stellt ein demokratisches Werkzeug dar. Spieler müssen sich (vor dem Regelwerk) grundsätzlich nicht rechtfertigen und haben dementsprechend auch keine Konsequenzen zu befürchten. Administratoren sind auch nicht berechtigt, Votebanns aufzuheben. All das setzt allerdings voraus, dass aus Sicht des Spielers, der den Votebann ausführt, auch ein Grund vorliegt. Anders ist es also bei Missbrauch. Ein Missbrauch ist etwa anzunehmen, wenn nicht einzelne Spieler, sondern eine Gruppe zusammen Votebanns auf einen oder mehrere andere Spieler ausführt, ohne, dass hierfür irgendein Grund ersichtlich ist. Wenn sich nämlich eine Gruppe abspricht, einen anderen Spieler aus dem Spiel zu drängen, kann sie sich angesichts ihrer Macht nicht mehr darauf berufen, die Entscheidung sei demokratisch, denn mit demokratisch ist hier nicht die Macht einer Mehrheit gemeint, sondern das Recht des einzelnen Spielers, seine Stimme abgeben zu können, ohne dafür belangt zu werden. Auch ein Votebann nur des Spaßes wegen stellt einen Missbrauch dar.

Mit Wirkung zum 27. Dezember 2022 (bereits abrufbar) wird daher folgender neuer Artikel 6.1.5 TOS eingeführt:
Artikel 6.1.5 TOS: Die missbräuchliche Abgabe von Stimmen (z. B. Votebann-Funktion). Eine missbräuchliche Stimmabgabe ist insbesondere dann anzunehmen, wenn sie tatsächlich ohne Grund erfolgt oder bei sachlicher Betrachtung den alleinigen oder überwiegenden Zweck hat, einem anderen Spieler zu schaden.

Re: Voteban und dessen Gültigkeit

Posted: Tue 3. Jan 2023, 00:07
by Harris
Hi^^

War über die Feiertage etwas inaktiv - danke für die prompte Reaktion^^ Frag mich gerade nur etwas, inwiefern denn dann "ein Grund" definiert ist? Und wie will man das nachweisen, dass ein solcher nicht vorgelegen hätte?

Beispiel: Ein Spieler entfernt sich unentwegt von seinem Team oder campt an für das Team nutzlosen Stellen. Da ich ein solches Verhalten gerne mal mit einer Art "Arschtritt" anmahne, käme also auch ein Voteban für mich dabei in Betracht. Wäre das legitim? Oder muss man tatsächlich eingrenzen, was legitime Gründe wären?

LG und allen weiteren Mitlesenden auch noch ein frohes, neues Jahr
Harris©

Re: Voteban und dessen Gültigkeit

Posted: Tue 3. Jan 2023, 01:32
by Edgar
Grüße :)

Nein, das wäre schon ein legitimer Grund. Es ist nicht erforderlich, dass der Spieler einen Regelverstoß begeht. Eine Bestrafung wegen Artikel 6.1.5 TOS kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.

Ein Missbrauch wäre etwa anzunehmen, wenn ein Spieler erfolgreich durch Abstimmung aus dem Spiel geworfen wird, nach Ablauf der Frist dem Server wieder beitritt und unmittelbar darauf sofort wieder durch Abstimmung aus dem Spiel geworfen wird, obwohl er da noch gar nicht gespielt hat. Hier ist zu unterstellen, dass kein Grund vorlag, denn der Grund muss zum Zeitpunkt des Votebanns vorliegen - früheres Verhalten des Spielers ist kein legitimer Grund. Die neue Norm erfasst also vor allem wiederholte bandenmäßige Votebanns.

Re: Voteban und dessen Gültigkeit

Posted: Tue 10. Jan 2023, 00:28
by Harris
Ah,
das schafft mehr Klarheit^^

Danke^^

Re: Voteban und dessen Gültigkeit

Posted: Fri 13. Jan 2023, 23:08
by Harris
Heute gab es mal wieder ein schönes Beispiel dafür - vielen Dank für die prompte Reaktion und die Geduld an Southside und SaS^^
Mal schauen, ob sich das nun etwas einstellt.

Schönes Wochenende euch allen
LG
Harris©

Re: Voteban und dessen Gültigkeit

Posted: Sat 14. Jan 2023, 10:08
by SaS
Aber immer gerne doch ;-)

Wir haben jetzt ein wachsames Auge drauf :gnarf:

Re: Voteban und dessen Gültigkeit

Posted: Sat 14. Jan 2023, 12:29
by Edgar
Wenn Du möchtest, trage ich Dich in die Votebann-Whitelist ein. Du kannst dann allerdings aus Gründen der Fairness die Funktion selbst nicht mehr nutzen, das gelte es zu beachten.

:gnarf:

Re: Voteban und dessen Gültigkeit

Posted: Sat 14. Jan 2023, 15:13
by Harris
Ich glaube, Teil der Whitelist zu sein, ist erstmal nicht vonnöten - und würde vielleicht auch eine Art Präzedenzfall für eine "Sonderbehandlung" schaffen, oder? Vielleicht besprecht ihr das erstmal in einer "Bürokraten-Runde" (Stichwort: "Rechtssicherheit")?

Und: Wie ich an anderer Stelle aufgeführt habe, ist ja auch das Nutzen der Funktion ein guter "Weckruf" in manchen Situationen, bspw. bei Bombenträgern, die campen (und trotz eingeschalteter Ignore-Funktion eine Möglichkeit schafft, mit dem inkriminierten Konto zu "kommunizieren").

Ich gehe allerdings auch davon aus, dass die Absprachen der Gruppe nach gestrigen Ermahnungen und Erklärungen ein anderes Level erreichen werden - die haben offensichtlich einen "Narren an mir gefressen" und sich auch gestern schon diverser Lügen über mich bedient. Ich würde also erstmal abwarten, ob sich derlei Verhalten durch die bisherigen Maßnahmen und ToS-Änderung einstellt (denn sonst ist mir das auf c2play-Servern ja noch nie passiert) oder tatsächlich dieser Schritt "notwendig" werden sollte. Im letzteren Fall würde ich mich nochmal melden - Danke jedenfalls auch für dieses Lösungsangebot, lieber Edgar^^

Re: Voteban und dessen Gültigkeit

Posted: Sat 14. Jan 2023, 17:24
by Edgar
Wenn so etwas wiederholt auftritt, dann tragen wir durchaus mal jemanden in diese Whitelist ein, da wärst Du nicht der erste :)

Das ist auch ohne Weiteres zulässig, insbesondere bei Stammspielern, zumal dadurch wie gesagt das Stimmrecht entzogen wird. Wenn sich die Sache dann einige Monate später abgekühlt hat, kann man den Spieler immer noch aus der Whitelist entfernen, sodass wieder alles seinen üblichen Gang geht.

Re: Voteban und dessen Gültigkeit

Posted: Fri 3. Feb 2023, 20:45
by Harris
Also gut, nach der heutigen Erfahrung ist klar, was ihre Ausrede ist: Während sie selbst zuhauf Lags haben, werden mir diese vorgeworfen als "Begründung" :gnarf:
https://www.c2play.de/chatlog/server/32/mark/[U:1:341924601]/pos/76560374/lines/10

Mehrere anwesende Stammspieler können bezeugen, dass bei mir keine Lags vorlagen.

Ich würde entsprechend, weil keine Einsicht vorliegt, doch bitte mal auf das Angebot der Whitelist zurückgreifen. Dieser Trupp ist mir einfach zu anstrengend...

LG und ein schönes Wochenende <3

Re: Voteban und dessen Gültigkeit

Posted: Fri 3. Feb 2023, 22:52
by Harris
Danke für die Geduld und Mühen aller anwesenden Admins! Ihr seid spitze!

Ich würde dennoch dabei bleiben, erstmal auf die Whitelist zu gehen - war heute schon wieder ziemlich knapp und hab echt keine Lust, wegen kindischen Kleinstkriegen aussetzen zu müssen.