Mit Wirkung zum 7. August 2024 treten folgende Änderungen an den
TOS in Kraft:
- Dokumenten-ID: C2PLAY-29
Ersetzt: C2PLAY-28
Veröffentlicht: 30. Juli 2024
Inkrafttreten: 7. August 2024
1.0 Begriffsbestimmung zu Inhalt
In den Begriffsbestimmungen in Artikel 2.6 TOS wird nunmehr näher bestimmt, dass auch Äußerungen ein Inhalt sein können:
Artikel 2.6 wrote:Als Inhalt gelten neben Spielernamen, Clantags, Spraytags und Profilbildern auch Äußerungen, gleich ob im Text- oder Sprachchat.
2.0 Politische, aktivistische und religiöser Inhalte
Das seit Jahren bestehende Verbot der Verbreitung von politischen oder religiösen Inhalten wird weit verstanden, weil es eng mit dem Neutralitätsgebot von Administratoren verbunden ist. Eine zurückhaltende Anwendung würde dazu führen, dass ein Administrator die eine politische Äußerung noch als zulässig, die andere dagegen als unzulässig erachten müsste. Auch im Sinne des rechtlichen Gleichbehandlungsgebots ist das nicht zielführend. Wir wollen und dürfen niemanden wegen einer bestimmten Meinung bestrafen, sondern die Server sollen ein Ort sein, der frei von polarisierenden Themen aus dem Alltag sein soll. Das ist umso wichtiger, als es in politisch höchst polarisierenden Zeiten mit immer neuen Gesetzen nicht selten praktisch unmöglich ist, festzustellen, ob eine Äußerung nun rechtswidrig war oder nicht. Denn bei einer Rechtswidrigkeit müssten wir ohnehin einschreiten. Ließen wir politische Meinungsäußerung zu, würde das jedoch mitunter erst recht dazu führen, dass das eine verboten wäre (weil wir dann aus rechtlichen Gründen einschreiten müssten), während das andere zulässig wäre. Das wollen wir nicht, weil wir kein Meinungsforum sind und dient auch den Spielern, weil es sie davor schützt, in politische Diskussionen verwickelt zu werden.
In Artikel 4.1.1 TOS heißt es daher nun weiter konkretisierend:
Artikel 4.1.1 wrote:Führe keine Diskussionen über Politik oder Religion und teile auch im Übrigen keine derartigen Inhalte, etwa durch Nutzung von Namen oder Fotos von politischen oder religiösen Personen im Spielerprofil. In dem Sinne ist auch das Tragen oder Verbreiten von Länderflaggen, politischen und aktivistischen Symbolen untersagt.
3.0 Gewöhnlich nicht notwendige Eingriffe bei Verstößen gegen Verhaltensregeln
Die Artikel 4.2 und 4.3 wurden vereinfacht. Es heißt nunmehr:
Artikel 4.2 und 4.3 wrote:4.2 Ein Verstoß gegen die Verhaltensregeln kann zu einer administrativen Verwarnung führen, es sei denn, ein Eingriff ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmung (4.3) für gewöhnlich nicht erforderlich. Wird der gleiche oder ein ähnlicher Verstoß innerhalb der Frist (Artikel 8.4) trotz Verwarnung fortgesetzt oder wiederholt, muss der Spieler zunächst maßgeregelt werden (etwa durch Kicks, Verschieben in den Zuschauerbereich). Ein Kontoausschluss kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht; jedenfalls müssen mehrfache Versuche der Maßregelung scheitern. Dem Administrator obliegt ein Ermessen darin, ob er von Maßnahmen teilweise oder ganz absieht. Im Übrigen ist Artikel 9 (Verhältnismäßigkeit und Ermessen) zu beachten.
4.3 Ein Eingriff ist für gewöhnlich nicht erforderlich, wenn bei sachlicher Betrachtung keine Gefahr besteht, dass der Verstoß zu einem Konflikt führt. Das ist etwa dann anzunehmen, wenn wegen der Nutzung von Fremdsprachen die Verständlichkeit unter den Spielern gerade nicht beeinträchtigt ist, weil sich nur wenige Spieler auf dem Server befinden, die sich untereinander in ihrer Landessprache unterhalten.
4.0 Diskriminierende Äußerungen
Statt Äußerungen heißt es nun Inhalt in Artikel 6.1.1. Damit werden auch rassistische Spielernamen erfasst. Weiterhin wird künftig ausdrücklich auf das Verständnis der Äußerung bzw. des Inhalts aus Sicht eines
unbefangenen Spielers abgestellt. Es kommt daher nicht darauf an, wie der Äußernde seine Äußerung verstanden haben will, ebenso wenig, wie es darauf ankommt, wie die Äußerung vom Betroffenen verstanden wurde:
Artikel 6.1.1 wrote:Inhalte, die darauf abzielen (Intention) oder dazu geeignet sind (Eignung), andere wegen oder im Zusammenhang mit ihren unveränderlichen Eigenschaften herabzuwürdigen oder zu diskriminieren, etwa der Herkunft wegen oder im Zusammenhang mit dem Geschlecht, insbesondere die Nutzung rassistischer oder sexuell belästigender Phrasen oder Begriffe. Eignung in diesem Zusammenhang bedeutet, dass es nicht fernliegend ist, dass der Inhalt auch entsprechend (also z. B. diskriminierend) verstanden werden kann, etwa dadurch, indem jemand ohne sachlichen Grund die Herkunft mit einer Beleidigung verknüpft. Wie etwas verstanden werden kann, ist aus Sicht eines unbefangenen Spielers zu bewerten, auf die Auslegung der beteiligten Spieler kommt es nicht an.
5.0 Missbräuchliche Stimmabgaben
Das Verbot einer missbräuchlichen Stimmabgabe (z. B. Votebann-Funktion) ist entfallen, weil es in der Praxis kaum einen Anwendungsbereich gab bzw. die Abgrenzung zwischen zulässigen und missbräuchlichen Stimmabgaben äußerst schwierig war.
Sind Spieler Ziel mutmaßlich missbräuchlicher Votebanns, kann künftig unverändert das Konto selbst davor geschützt werden, solange es bestimmte Bedingungen einhält.
6.0 Wartezeit nach dauerhaftem Ausschluss
Die Wartezeit für die Nutzung eines anderen Nutzerkontos, nachdem das vorherige gesperrt wurde, wurde von sechs Monaten auf ein Jahr erhöht:
Artikel 19.1 wrote:Die Umgehung eines aktiven vorübergehenden Kontoausschlusses führt dazu, dass das Konto, mit dessen Hilfe der Ausschluss umgangen wurde, mit der gleichen Sanktion belegt wird. Im Falle eines dauerhaften Kontoausschlusses ist eine Wartezeit von einem Jahr einzuhalten.