» JIHADI_JOHN « gebannt von » SaS « am 27.01.2023

Dieses Forum enthält Informationen zu Kontoausschlüssen. Hier kannst Du Dich auch gegen Sanktionen beschweren, die Dich betreffen. Die Frist beträgt 60 Tage.

This forum contains information about account exclusions. Here you can also complain against sanctions that affect you. The deadline is 60 days.
Post Reply
User avatar
Knarf
BOT
Posts: 110740
Joined: Sun 27. Feb 2011, 19:35

Spielername: JIHADI_JOHN
c2Play-ID: [CXT:993] | Steam-ID: STEAM_0:1:736918824

Server: [url2=steam://connect/185.236.8.18:27015]dm3.c2play.de[/url2] (185.236.8.18:27015)

Grund: Artikel 7.1.4 TOS | Maßnahme läuft aus: Dauerhafter Ausschluss

Administrator: SaS
c2Play-ID des Admins: [EU:5912]

► Verantwortlicher Admin: Den Nachweis oder weitere Erläuterungen durch Antworten und ggf. Anhängen von Dateien erbringen.
User avatar
SaS
✖ Ausgeschlossen
Posts: 870
Joined: Tue 5. Jan 2021, 18:13

Das oben genannte Benutzerkonto verstieß durch den Einsatz von Namen und Profilbild gegen Artikel 7 der TOS
7.1.3 Die Nutzung von Namen oder Fotos im eigenen Spielerprofil von Diktatoren, Terroristen, Kriegsverbrechern, Serienmördern oder anderen Personen, die schwere Verbrechen begangen haben oder zu solchen aufrufen. Diese Norm ist nicht anwendbar, wenn die Eigenschaft umstritten ist.
und
7.1.4 Die Verbreitung oder Billigung von terroristischen, nationalsozialistischen, antisemitischen oder anderen evident verfassungs- oder völkerrechtsfeindlichen Inhalten oder Bestrebungen, insbesondere durch Nutzung entsprechender Symbole (Flagge einer Terrororganisation) oder Grußformeln (Hitlergruß), durch Billigung entsprechender Verbrechen, etwa durch Billigung von Terroranschlägen oder Angriffskriegen.
und wurde gemäß Artikel 7.2 Sanktioniert
7.2 Im Falle eines besonders schwerwiegenden Verstoßes erfolgt stets ein dauerhafter Kontoausschluss, ohne, dass eine vorherige administrative Verwarnung erfolgt. Ein Absehen von Strafe ist nicht möglich, weil Ermessensentscheidungen bei besonders schwerwiegenden Verstößen ausgeschlossen sind. Artikel 10 ist nicht anwendbar.
https://de.wikipedia.org/wiki/Jihadi_John
https://www.heidelberg24.de/politik-und ... 89940.html

Der Beweis mit Serveranwesenheit ist gegeben.

Gruß
SaS
Raus aus dem Märchenwald...Rein in die Realität...
Post Reply