Sprachlos...
http://info.c2play.de/server_logs.php?y ... 1:28813023
Meiner Meinung nach, sollte man solche Äußerungen nicht nur virtuell sondern auch reell bestrafen.
Ist sowas möglich? Habt ihr Admins schon einmal eine Anzeige wegen so etwas gemacht?
Gepflegter Umgangston?!
forum.c2play.de/viewtopic.php?f=7&t=10095 Den hab eben gebannt. Ich denke nicht, dass sich eine Anzeige da lohnen würde, da der Typ aus einem andern Land kommt und das garantiert ne Menge Papierkram wäre für die Herren von der Polizei und Staatsanwaltschaft. Auch wenn er gegen unsere Gesetze verstößt, denke ich ehrlich gesagt nicht, dass sich die Mühe gemacht wird, dass zu ahnden. Vielleicht liege ich auch falsch, bin schließlich kein Jurist. ^^
Ich glaube nichtmals, dass die Äußerungen in Deutschland strafbar sind. 88 ist zwar ein Code, aber nicht verboten.
Was davon ist denn verboten?
- Lacky_Dead
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- Joined: Sat 24. Mar 2012, 23:51
Abgesehen davon, dass bei c2play Sprays verboten sind, wäre es aber doch definitiv Strafbar ein Hakenkreuz als
Spray zu verwenden... oder?!
Spray zu verwenden... oder?!
Sprays sind nicht verboten. Hakenkreuze sind allerdings verboten. Und das nicht nur bei c2play sondern ganz allgemein in Deutschland.
Das problematische an Sprays ist allerdings, dass sie in Demos nicht auftauchen, bzw. nur bei demjenigen auftauchen, der die Demo gemacht hat.
Das problematische an Sprays ist allerdings, dass sie in Demos nicht auftauchen, bzw. nur bei demjenigen auftauchen, der die Demo gemacht hat.
- Lacky_Dead
- Spieler
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- Joined: Sat 24. Mar 2012, 23:51
Sprich: Besser wäre es bei solchen Pornografischen/Rassistischen Sprays ein Screen zu machen?
- Lacky_Dead
- Spieler
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- Joined: Sat 24. Mar 2012, 23:51
Generell ist es schwer, weil die Sprays nicht auf eine SteamID zugeordnet sind. Ich sehe immer häufiger solche Sprays.
Kann man die nicht irgendwie loggen?
Kann man die nicht irgendwie loggen?
Man kann die Demo hinterher mit 'nem Programm wie Fraps abfilmen. Da hat man dann das Spray und die Steam-ID drauf. Aber das ist alles sehr viel Aufwand.
In Deutschland gibt es keine Wiederbetätigungs-Gesetz (so wie in Österreich das Verbotsgesetz). Das liegt daran, dass man einem Menschen nicht die Meinung verbieten kann.
Damit ist es auch grundsätzlich erstmal nicht illegal zu behaupten, es hätte keinen Holocaust gegeben. Schließlich ist eine solche Aussage grundsätzlich mal von der Meinungsfreiheit gedeckt (obwohl sich dort auch die Verfassungsrichter streiten, unter Juristen ist das sehr umstritten).
Das ist auch soweit gut, wir haben Grundrechte die für alle gelten.
Es kommt darauf an, wie man so etwas sagt. Problematisch wird, wenn es in den verherrlichenden Bereich geht. Dann macht man sich durchaus strafbar, da das verfassungsfeindlich ist.
Es gibt den § 130 StGB der derartige Verhaltensweisen unter Strafe stellt, wenn diese geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören.
Es sind dort zwar die Worte "nationalsozialistisch" enthalten, aber es handelt sich trotzdem um KEIN Wiederbetätigungsgesetz, sondern das hat den Grund, dass solche Verhaltensweisen grundsätzlich nicht mit unserer Verfassung in Einklang stehen und verfassungsfeindlich sind.
Eine Strafbarkeit würde ich in dem Falle verneinen, der User hat sich also vermutlich nicht strafbar gemacht. Der Straftatbestand wurde m. E. nicht vollständig erfüllt.
Das "Hai Hitler" oder "Hi Hitler" oder was das bedeuten soll, ist aber bei uns verboten. Bei uns kommt es ja nicht darauf an, ob es geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören, sondern (echter) Rassismus wird allgemein mit einem permanenten Bann geahndet, dumme Sprüche aus Dummheit mit einigen Tagen.
Daher darf der Spieler "leider" nicht mehr bei uns spielen.
Damit ist es auch grundsätzlich erstmal nicht illegal zu behaupten, es hätte keinen Holocaust gegeben. Schließlich ist eine solche Aussage grundsätzlich mal von der Meinungsfreiheit gedeckt (obwohl sich dort auch die Verfassungsrichter streiten, unter Juristen ist das sehr umstritten).
Das ist auch soweit gut, wir haben Grundrechte die für alle gelten.
Es kommt darauf an, wie man so etwas sagt. Problematisch wird, wenn es in den verherrlichenden Bereich geht. Dann macht man sich durchaus strafbar, da das verfassungsfeindlich ist.
Es gibt den § 130 StGB der derartige Verhaltensweisen unter Strafe stellt, wenn diese geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören.
Es sind dort zwar die Worte "nationalsozialistisch" enthalten, aber es handelt sich trotzdem um KEIN Wiederbetätigungsgesetz, sondern das hat den Grund, dass solche Verhaltensweisen grundsätzlich nicht mit unserer Verfassung in Einklang stehen und verfassungsfeindlich sind.
Eine Strafbarkeit würde ich in dem Falle verneinen, der User hat sich also vermutlich nicht strafbar gemacht. Der Straftatbestand wurde m. E. nicht vollständig erfüllt.
Das "Hai Hitler" oder "Hi Hitler" oder was das bedeuten soll, ist aber bei uns verboten. Bei uns kommt es ja nicht darauf an, ob es geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören, sondern (echter) Rassismus wird allgemein mit einem permanenten Bann geahndet, dumme Sprüche aus Dummheit mit einigen Tagen.
Daher darf der Spieler "leider" nicht mehr bei uns spielen.