Gepflegter Umgangston?!

Hier kannst Du Dich wegen Fehlverhaltens anderer Spielern beschweren.

Here you can complain about misbehavior of other players.
User avatar
Lacky_Dead
Spieler
Posts: 41
Joined: Sat 24. Mar 2012, 23:51

Sprachlos...
http://info.c2play.de/server_logs.php?y ... 1:28813023
Meiner Meinung nach, sollte man solche Äußerungen nicht nur virtuell sondern auch reell bestrafen.
Ist sowas möglich? Habt ihr Admins schon einmal eine Anzeige wegen so etwas gemacht?
User avatar
sNyy
Spieler
Posts: 1008
Joined: Wed 28. Dec 2011, 00:53

forum.c2play.de/viewtopic.php?f=7&t=10095 Den hab eben gebannt. Ich denke nicht, dass sich eine Anzeige da lohnen würde, da der Typ aus einem andern Land kommt und das garantiert ne Menge Papierkram wäre für die Herren von der Polizei und Staatsanwaltschaft. Auch wenn er gegen unsere Gesetze verstößt, denke ich ehrlich gesagt nicht, dass sich die Mühe gemacht wird, dass zu ahnden. Vielleicht liege ich auch falsch, bin schließlich kein Jurist. ^^
User avatar
zwaehnn
✖ Ausgeschlossen
Posts: 4719
Joined: Thu 14. Apr 2011, 09:35

Ich glaube nichtmals, dass die Äußerungen in Deutschland strafbar sind. 88 ist zwar ein Code, aber nicht verboten.
Premium kaufen | Buy Premium
21 is only half the truth!
User avatar
Dox
Ehemalig
Posts: 2784
Joined: Wed 13. Jul 2011, 16:54
Location: Hamburg

hai hitler

ss

jai jitler


jai jitler

neo natzi
Das sind u.A. auch Beleidigungen, die auch verboten sind. Wirklich lohnen tut es sich aber nicht.
Es gibt mehr Leute, die kapitulieren, als solche, die scheitern.

Henry Ford
User avatar
zwaehnn
✖ Ausgeschlossen
Posts: 4719
Joined: Thu 14. Apr 2011, 09:35

Was davon ist denn verboten?
Premium kaufen | Buy Premium
21 is only half the truth!
User avatar
Lacky_Dead
Spieler
Posts: 41
Joined: Sat 24. Mar 2012, 23:51

Abgesehen davon, dass bei c2play Sprays verboten sind, wäre es aber doch definitiv Strafbar ein Hakenkreuz als
Spray zu verwenden... oder?!
User avatar
zwaehnn
✖ Ausgeschlossen
Posts: 4719
Joined: Thu 14. Apr 2011, 09:35

Sprays sind nicht verboten. Hakenkreuze sind allerdings verboten. Und das nicht nur bei c2play sondern ganz allgemein in Deutschland.
Das problematische an Sprays ist allerdings, dass sie in Demos nicht auftauchen, bzw. nur bei demjenigen auftauchen, der die Demo gemacht hat.
Premium kaufen | Buy Premium
21 is only half the truth!
User avatar
Lacky_Dead
Spieler
Posts: 41
Joined: Sat 24. Mar 2012, 23:51

Sprich: Besser wäre es bei solchen Pornografischen/Rassistischen Sprays ein Screen zu machen?
User avatar
Gifti1924
Ehemalig
Posts: 964
Joined: Wed 12. Oct 2011, 19:33

Ne, bei nem Screen kann man nicht Beweisen wer es gesprayed hat :(
He is Gifti
He is Legion
He does not forgive
He does not forget
Expect him
User avatar
Lacky_Dead
Spieler
Posts: 41
Joined: Sat 24. Mar 2012, 23:51

Generell ist es schwer, weil die Sprays nicht auf eine SteamID zugeordnet sind. Ich sehe immer häufiger solche Sprays.
Kann man die nicht irgendwie loggen?
User avatar
zwaehnn
✖ Ausgeschlossen
Posts: 4719
Joined: Thu 14. Apr 2011, 09:35

Man kann die Demo hinterher mit 'nem Programm wie Fraps abfilmen. Da hat man dann das Spray und die Steam-ID drauf. Aber das ist alles sehr viel Aufwand.
Premium kaufen | Buy Premium
21 is only half the truth!
User avatar
Edgar
Administrator
Posts: 13312
Joined: Tue 25. Jan 2011, 12:15

In Deutschland gibt es keine Wiederbetätigungs-Gesetz (so wie in Österreich das Verbotsgesetz). Das liegt daran, dass man einem Menschen nicht die Meinung verbieten kann.

Damit ist es auch grundsätzlich erstmal nicht illegal zu behaupten, es hätte keinen Holocaust gegeben. Schließlich ist eine solche Aussage grundsätzlich mal von der Meinungsfreiheit gedeckt (obwohl sich dort auch die Verfassungsrichter streiten, unter Juristen ist das sehr umstritten).

Das ist auch soweit gut, wir haben Grundrechte die für alle gelten.

Es kommt darauf an, wie man so etwas sagt. Problematisch wird, wenn es in den verherrlichenden Bereich geht. Dann macht man sich durchaus strafbar, da das verfassungsfeindlich ist.

Es gibt den § 130 StGB der derartige Verhaltensweisen unter Strafe stellt, wenn diese geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören.

Es sind dort zwar die Worte "nationalsozialistisch" enthalten, aber es handelt sich trotzdem um KEIN Wiederbetätigungsgesetz, sondern das hat den Grund, dass solche Verhaltensweisen grundsätzlich nicht mit unserer Verfassung in Einklang stehen und verfassungsfeindlich sind.

Eine Strafbarkeit würde ich in dem Falle verneinen, der User hat sich also vermutlich nicht strafbar gemacht. Der Straftatbestand wurde m. E. nicht vollständig erfüllt.

Das "Hai Hitler" oder "Hi Hitler" oder was das bedeuten soll, ist aber bei uns verboten. Bei uns kommt es ja nicht darauf an, ob es geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören, sondern (echter) Rassismus wird allgemein mit einem permanenten Bann geahndet, dumme Sprüche aus Dummheit mit einigen Tagen.

Daher darf der Spieler "leider" nicht mehr bei uns spielen.
Post Reply