sry für die dumme frage, aber steht nicht in den admin regeln was von >16?
gut, ich halte nicht viel von jugendschutz aber seine eigenen regeln brechen ist doch blöd oder?
Da personensorgeberechtigte Personen (das sind in der Regel die Eltern), zunächst in Ihrer Erziehung die höhere Entscheidungsgewalt haben als das Gesetz (Erziehungsprivileg), ist, wenn ein Elternteil das Spiel gekauft hat, keine Rechtsverletzung entstanden (außer das Kind ist geisteskrank oder aggressiv auffällig) => Vollkommen legal.
Sofern mir durch ein Elternteil bestätigt wird, dass das Spielen des Spieles bzw. der Überlass geduldet wird, sehe ich kein Problem mehr, ihn zum Admin zu machen.
Falsch, da das Erzieherprivileg gilt. Es ist alleine den Eltern (das ist sogar im Grundgesetz verankert!) vorbehalten, wie sie das Kind erziehen. Der Staat schreitet nur dann ein, wenn das Kind in Gefahr ist.
Und im Übrigen gibt es nach § 27 Absatz 4 JuschG eine Ausnahme, die den Überlass von Filmen und Videospielen durch Erziehungsberechtigte ausdrücklich als nicht rechtswidrig ansieht, sofern das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
Ne, richtig. Dem Staat gegenüber hat die Aufsichtspflicht vorrang. Wenn diese auch nur ansatzweise gefährdet ist, ist es dem Staat (Jugendamt) erlaubt einzuschreiten. Es gab schon einmal so einen Fall wo die Eltern gegen ein Serverunternehmen geklagt haben und der Richter hat die Eltern als auch das Unternehmen bestraft, weil die ihre Pflicht der Aufsicht verletzt haben.