Cheater auf Deathmatch | Rotti
Das war kurz vor der Schule ^^
            
			
									
						
										
						7:45
6 uhr aufstehen anziehen frühstuck und so
7.20 bus fahren
            
			
									
						
										
						6 uhr aufstehen anziehen frühstuck und so
7.20 bus fahren
Ja, das ist die große Frage.
Grundsätzlich kann es egal sein, da dies rechtlich nur die Zugänglichmachung der Datenträger betrifft. Jedoch ist es eine unserer Regeln.
Numani ist deshalb auch noch kein Admin, da ich noch unentschlossen bin.
            
			
									
						
										
						Grundsätzlich kann es egal sein, da dies rechtlich nur die Zugänglichmachung der Datenträger betrifft. Jedoch ist es eine unserer Regeln.
Numani ist deshalb auch noch kein Admin, da ich noch unentschlossen bin.
Ich würde das mit den Regeln so lassen, aber immer offen für neues sein.
Numani trägt seit Monaten einen Positiven Teil zum CLan bei.
Und da wusste auch noch keiner wie alt er ist.
Er hat sich immer benommen und es ist noch nie etwas negatives zu Ohren gekommen.
Im Gegenteil, wie viele Demos hat er für uns gemacht?
Ich bin für eine Aufnahme aber die Regeln sollen bestehen bleiben, da es für mich eine Ausnahme ist.
Da sich ein 14jähriger sonst nicht so verhält.
            
			
									
						
										
						Numani trägt seit Monaten einen Positiven Teil zum CLan bei.
Und da wusste auch noch keiner wie alt er ist.
Er hat sich immer benommen und es ist noch nie etwas negatives zu Ohren gekommen.
Im Gegenteil, wie viele Demos hat er für uns gemacht?
Ich bin für eine Aufnahme aber die Regeln sollen bestehen bleiben, da es für mich eine Ausnahme ist.
Da sich ein 14jähriger sonst nicht so verhält.
Man könnte folgendes machen:
Da personensorgeberechtigte Personen (das sind in der Regel die Eltern), zunächst in Ihrer Erziehung die höhere Entscheidungsgewalt haben als das Gesetz (Erziehungsprivileg), ist, wenn ein Elternteil das Spiel gekauft hat, keine Rechtsverletzung entstanden (außer das Kind ist geisteskrank oder aggressiv auffällig) => Vollkommen legal.
Sofern mir durch ein Elternteil bestätigt wird, dass das Spielen des Spieles bzw. der Überlass geduldet wird, sehe ich kein Problem mehr, ihn zum Admin zu machen.
            
			
									
						
										
						Da personensorgeberechtigte Personen (das sind in der Regel die Eltern), zunächst in Ihrer Erziehung die höhere Entscheidungsgewalt haben als das Gesetz (Erziehungsprivileg), ist, wenn ein Elternteil das Spiel gekauft hat, keine Rechtsverletzung entstanden (außer das Kind ist geisteskrank oder aggressiv auffällig) => Vollkommen legal.
Sofern mir durch ein Elternteil bestätigt wird, dass das Spielen des Spieles bzw. der Überlass geduldet wird, sehe ich kein Problem mehr, ihn zum Admin zu machen.
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				Headhunter
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 - Location: Hamburg
 
Die Eltern würden somit ihre Aufsichtspflicht verletzten und sich strafbar machen. Ich rate davon ab. 
            
			
									
						
							
Falsch, da das Erzieherprivileg gilt. Es ist alleine den Eltern (das ist sogar im Grundgesetz verankert!) vorbehalten, wie sie das Kind erziehen. Der Staat schreitet nur dann ein, wenn das Kind in Gefahr ist.
Und im Übrigen gibt es nach § 27 Absatz 4 JuschG eine Ausnahme, die den Überlass von Filmen und Videospielen durch Erziehungsberechtigte ausdrücklich als nicht rechtswidrig ansieht, sofern das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
            
			
									
						
										
						Und im Übrigen gibt es nach § 27 Absatz 4 JuschG eine Ausnahme, die den Überlass von Filmen und Videospielen durch Erziehungsberechtigte ausdrücklich als nicht rechtswidrig ansieht, sofern das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
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				Headhunter
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Ne, richtig. Dem Staat gegenüber hat die Aufsichtspflicht vorrang. Wenn diese auch nur ansatzweise gefährdet ist, ist es dem Staat (Jugendamt) erlaubt einzuschreiten. Es gab schon einmal so einen Fall wo die Eltern gegen ein Serverunternehmen geklagt haben und der Richter hat die Eltern als auch das Unternehmen bestraft, weil die ihre Pflicht der Aufsicht verletzt haben.
            
			
									
						
							und eben das kann man dann nicht gewähren.sofern das Kindeswohl nicht gefährdet ist.

